Jahrelanger Rechtsstreit zwischen FN und Daniel Deußer beigelegt

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Locker und entspannt III: Daniel Deußer und First Class

Daniel Deußer – hier mit First Class beim Training in Rio. (© Pauline von Hardenberg)

Mehr als neun Jahre zog sich der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Daniel Deußer hin. Jetzt hat man sich auf einen Vergleich geeinigt.

Der Rechtsstreit zwischen Springreiter Daniel Deußer und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) entbrannte 2008, nach dem Deußers Pferde Pristanna und Air Jordan Z in den USA positiv auf den Wirkstoff Reserpin getestet wurden und die FN entschied, Deußer die Jahresturnierlizenz für 2008 zu verweigern. Dieser klagte dagegen und forderte schließlich Schadensersatz.

Rund neun Jahre dauerte der Rechtsstreit vor dem Landgericht Dortmund an. Jetzt haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Über die Höhe der Vergleichssumme sowie die Inhalte des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart.

Rückblick 2007

Begonnen hatte alles im Februar 2007: In Wellington, Florida, wies man bei der Wellington Masters Horse Show bei seiner Stute Pristanna in einer A-Probe den Wirkstoff Reserpin nach, ein im Turniersport verbotenes Beruhigungsmittel. Rund zwei Monate später wurde der damals 26-jährige Deußer überraschend Zweiter beim Weltcup-Finale in Las Vegas (USA). Erfolgspartner war der damals elfjährige Oldenburger Hengst Air Jordan Z, der von Argentinus abstammt. Auch bei ihm fand man in der A-Probe die verbotene Substanz Reserpin. Während bei der Stute Pristanna auch die B-Probe positiv war, wurde die von Air Jordan Z als fehlerhaft eingestuft. Daraufhin wurde Deußer in den USA nur für den Befund bei Pristanna verurteilt: eine dreimonatige Turniersperre in den USA, die am 31. März 2008 endete.

FN rollte den Fall auf

Die FN hatte damals die Möglichkeit, den Fall in Deutschland unabhängig von der Sperre in den USA aufzurollen. Die 1. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung hatte sich im April 2008 dazu entschieden, Deußer die deutsche Turnierlizenz zu entziehen. Während die Sperre in den USA nur ein dortiges Wettbewerbsverbot nach sich zog, hatte die durch die FN weitreichendere Folgen. Deußer, der damals noch für Global Champions Tour-Erfinder Jan Tops ritt, durfte durch den Entzug des Reitausweises weder an nationalen noch internationalen Turnieren teilnehmen. Er legte Einspruch beim Großen Schiedsgericht der FN ein. Es folgte ein Hin und Her zwischen einstweiligen Verfügungen, die Deußer Turnierstarts ermöglichen sollten und teilweise ermöglichten sowie deren Ablehnungen.

Im Januar 2009 hatte die Disziplinarkommission der FN aus wichtigem Grunde wieder dafür entschieden, Deußer bis März den Reitausweis vorzuenthalten. Das Landgericht Dortmund hatte per einstweiliger Verfügung Deußer gestattet, ab Ende Januar wieder an Turnieren teilnehmen zu dürfen. Die FN entschied im Februar, nicht in Berufung zu gehen und mit sofortiger Wirkung die Jahresturnierlizenz für 2009 auszustellen. Im April des Jahres wurde auch das Ermittlungsverfahren wegen des positiven Befundes bei Air Jordan Z eingestellt.

Daniel Deußer forderte Schadensersatz für seine temporäre Turniersperre, der Rechtsstreit darüber ist jetzt endgültig beigelegt.air jordan 1 mid outlet | dolce gabbana portofino lace up sneakers item | Sneaker News & Release Calendar for 2023 in UK | Grailify

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  1. Yoko Werkmeister

    Die Frage ist doch:“Hat er gedopt? Ja oder Nein? “ Das Ergebnis ist jetzt also eine Bestrafung für erwiesenes Doping mindestens im Fall der Stute und anschließende Entschädigung mittels Vergleich? Merkwürdige Rechtssprechung!!


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