Die juristische Auseinandersetzung zwischen Mareike Mimberg-Hess und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wegen der positiven Medikationsprobe des Hengstes San to Alati ist mit einem Vergleich geendet.
Diese Information hat die FN heute veröffentlicht. Kurz vorm Bundeschampionat wurde bekannt, dass die FN Mareike Mimberg-Hess wegen verbotener Medikation des Vorjahreschampions San to Alati für vier Monate gesperrt hat. Das Pferd war disqualifiziert und der Titel aberkannt worden.
Gegen ihre Sperre ging die Reiterin zivilrechtlich vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung, durch die sie doch beim Bundeschampionat an den Start gehen durfte. Abgeschlossen war die Sache damit aber noch nicht. Das ist erst jetzt der Fall.
Die Parteien haben sich auf Empfehlung des Gerichts hin verglichen. Mareike Mimberg-Hess ist für die Dauer von zwei Monaten gesperrt. Die Zeit läuft bereits. Anfang kommenden Jahres darf die Ausbilderin wieder Turniere reiten.
Der Fall San to Alati in Kürze
Zum Hintergrund: Beim Bundeschampionat 2022, wo San to Alati mit Mareike Mimberg-Hess im Sattel Bundeschampion der vierjährigen Hengste geworden war, fand man die verbotene Substanz Firocoxib im Organismus. Da Mimberg-Hess als Reiterin die „Person Responsible“, also die verantwortliche Person ist, wurde sie gesperrt.
Allerdings war Mimberg-Hess nicht die ständige Reiterin des Hengstes, der vor Warendorf schon Hannoveraner Champion geworden war und zwischen den beiden Turnieren in den Besitz von Bernadette Brune wechselte. Mareike Mimberg-Hess war nur eingesprungen, weil San to Alatis eigentliche Reiterin, Stefanie Wolf, wegen eines Beinbruchs ausgefallen war.
San to Alati habe die ganze Zeit im Stall Hinnemann in Voerde gestanden. Mimberg-Hess war vor und zwischen den beiden Turnierstarts in Verden und Warendorf lediglich mehrmals auf den Krüsterhof gefahren, um mit dem Hengst zu arbeiten.
Sie hatte stets beteuert, sie wisse nicht, wie die Substanz in den Körper des Pferdes gelangen konnte. Aber sie war auch nicht in der Lage, ihre Unschuld zu beweisen. Das wäre aber nötig gewesen, um straffrei aus der Sache rauszukommen.
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar