Nach dem Kauf eines Pferdes kann es zu Überraschungen kommen. Manchmal sind es Krankheiten, die vorher nicht bekannt waren, manchmal aber auch Charaktereigenschaften wie in diesem Fall. Kann der Käufer das Pferd zurückgeben?
Unter der Rubrik „Fragen & Antworten“ erhält die St.GEORG-Redaktion immer wieder Anfragen zu den verschiedenen Themenbereichen Dressur, Springen, Hufe, Fütterung, Haltung, Medizin und Recht. In diesem Fall wandte sich ein Leser wegen einer rechtlichen Frage an uns. „Ich habe vor fünf Wochen ein Pferd erworben, das nach dem Stallwechsel nicht mehr dem entsprach, was ich gekauft hatte. (Veränderung des Verhaltens). Ich hätte von Ihnen gerne eine Beratung, ob es in diesem Fall ein Rückgaberecht gibt? Kann ich das Pferd zurückgeben?
Pferd zurückgeben? Das antwortet Rechtsanwalt Christian Weiß
„Eine Verhaltensänderung – zum Beispiel in Richtung massiver Aggressivität– kann theoretisch einen Mangel und somit ein Rückgaberecht nach §§ 434, 437 BGB begründen. Kurz gefasst wird im Konkreten aber zu fragen und letztlich auch tatsächlich nachzuweisen sein, ob das Pferd einer eventuell vereinbarten (?) Beschaffenheit entspricht oder nicht. Und ob es sich zur gewöhnlichen Verwendung eignet (?) bzw. die Beschaffenheit aufweist, die bei “Sachen“ dieser Art üblich ist?
Grundsätzlich tragen Sie dafür die Darlegungs- und Beweislast.Es sei denn es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 477 BGB. Hierzu machen Sie aber leider keine Angaben. Schon daher müsste weiteres im Rahmen einer konkreten Beratung erörtert werden.“
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