Das Aktionsbündnis gegen die Pferdesteuer berichtet von einer Anfrage des bayerischen Landtags an alle Kommunen des Landes, ob sie Interesse an der Pferdesteuer haben.
„Nach unserem Abwehrkampf in Hessen und weiteren Bundesländern sind wir entsetzt, das nun auch Bayern entgegen bisher geltender Gerichtsurteile diesen Weg eventuell beschreiten möchte“, so das Aktionsbündnis gegen die Pferdesteuer. Ob es tatsächlich zum Ä0ußersten kommt, bleibt abzuwarten.
Bereits 2011 hatte man in Bayern über die Pferdesteuer diskutiert. Damals hieß es vom Bayerischen Gemeindetag jedoch, das eine solche Steuer „im Freistaat Bayern nicht möglich sei“. Am 13. Februar dieses Jahres hat Volker Camehn von der Zeitschrift „Bayerns Pferde“ einen Artikel veröffentlicht, in dem sich mehrere Landespolitiker verschiedener Parteien explizit gegen die Pferdesteuer ausgesprochen haben.
Nichtsdestotrotz wäre es den Kommunen theoretisch möglich, eine Pferdesteuer einzuführen. Zwar müssen für die erstmalige Einführung in einer Gemeinde eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sowie eine Zustimmung des Staatsministerium des Inneren eingeholt werden. Aber diese können nur verwehrt werden, „wenn die Pferdesteuersatzung höherrangigem Recht widerspricht oder wenn die Steuer öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche und steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt.“ So das Bayerische Staatsministerium des Inneren am 27. Februar auf Anfrage des Vorsitzenden im VFD Bayern, Dr. Dietmar Köstler. Dass die Pferdesteuer per se höhrerrangigem Recht widerspricht, ließe sich nicht sagen. Das müsse aber anhand der konkreten Satzung geprüft werden. Ebenso müsse man verfahren, wenn man prüft, ob die Pferdesteuersatzung öffentliche Belange beeinträchtigt.
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