Vielseitigkeitsreiter Andreas Dibwoski hat gegen die Bestimmungen der
Nationalen Anti-Doping Agentur (NADC) verstoßen. Deswegen hat die Erste
Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
(FN) den A-Kaderreiter öffentlich
verwarnt.
Am 17. Oktober war ein Dopingkontrolleur unangemeldet in Egestorf, Dibos Wohnort in der Lüneburger Heide, erschienen, um eine Dopingkontrolle durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt war Dibowski bei den Weltmeisterschaften der jungen Vielseitigkeitspferde in Le Lion dAngers/FRA am Start. Damit verstieß er gegen die durch den NADC auferlegte Meldepflicht. Als Mitglied des A-Kaders Vielseitigkeit gehört Dibo dem deutschen nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) an. Sportler dieser Kategorie müssen seit dem 1. Oktober 2007 zum Quartalsbeginn für jeweils drei Monate im voraus Aufenthaltsmeldungen abgeben. Jede länger als 24 Stunden dauernde Abwesenheit vom zuvor vom Athleten gemeldeten Aufenthaltsort muss gemeldet werden. Das hatte Dibowski, der sich kurzfristig für den Start in Frankreich entschieden hatte, versäumt und damit fahrlässig gegen Artikel 6.1 des NADC-Code verstoßen. Die öffentliche Verwarnung durch die FN für diesen ersten Verstoß ist nach Ziffer 11.5.3 des NADC die zwingende Konsequenz.
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