FEI-Entscheidung zu Helmkameras im Wettkampf

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Vorbei die Zeitern, in denen man den Geländekurs von Kentucky dank der Helmkamera des Australiers Peter Atkins quasi mitreiten konnte. Der Weltreiterverband (FEI) hat den Gebrauch von Videorekordern während des Wettkampfs am Pferd oder Reiter stark reglementiert.

Das aktuelle FEI-Reglement besagt: „Der Gebrauch von Kameras am Athleten oder an der Ausrüstung (z.B. Helm etc.) soll nicht erlaubt werden, es sei denn es wurde in dem spezifischen Fall durch die FEI erlaubt. Die Entscheidung eines Athleten, eine Kamera im Wettkampf zu tragen, ist immer freiwillig und das eigene Risiko des Athleten.“

Nun stellte die FEI zusätzlich noch folgendes klar:

  • Bei jeglichen FEI-Events, z.B. Weltcup-Turniere Dressur und Springen, Nationenpreise der Springreiter oder FEI-Championate, müssen Anfragen nach der Nutzungserlaubnis einer Helmkamera an den Direktor der jeweiligen Disziplin in der FEI-Zentrale weiterverwiesen werden, um den Fall prüfen zu lassen und dann die Zustimmung zu geben, oder auch nicht. Diese Anfrage soll wenigstens 48 Stunden vor dem Wettkampf bei der FEI-Zentrale eingegangen sein. Alle Anfragen, die später eingereicht werden, sind von der FEI nach eigenem Ermessen zu entscheiden.
  • Für andere Turniere soll die Ground Jury, in Absprache mit dem Organisator und unter Abwägung der Umstände entscheiden, ob sie eine Helmkamera zulässt, oder nicht. 
  • Mit ihrer Entscheidung muss die Ground Jury sicherstellen, dass der Gebrauch einer Helmkamera kein Sicherheitsrisiko darstellt und dass dabei weder die FEI noch andere Beteiligte in die Gefahr gebracht werden, ihre vertraglichen Pflichten oder Verantwortlichkeiten zu verletzen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollen Helmkameras erlaubt werden.

Quelle: Pressemitteilung

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