Ende Januar veröffentlichte das Land Schleswig-Holstein ein Gutachten, demzufolge der traditionelle Schenkelbrand dem „Chippen“ der Pferde mit einem Transponder als dauerhafte Kennzeichnung überlegen ist. Daraufhin hat der Agrarausschuss des Bundesrates die Entscheidung über den Antrag auf Änderung der geltenden Viehverkehrsordnung (ViehVerVO) aufgeschoben.
Was das bedeutet, erklärt Breido Graf zu Rantzau, Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN): „Durch die Vertagung haben die Länder jetzt die Möglichkeit, sich über die neu gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schenkelbrand zu informieren, um dann auf dieser Basis eine fachliche Entscheidung treffen zu können.“
Eine Änderung der geltenden ViehVerVO würde bedeuten, dass hierzulande der Heißbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung als alleinige Kennzeichnung zulässig wäre, neben der Kennzeichnung mittels Transponder. Züchter könnten dann zwischen diesen beiden Alternativen wählen. Das EU-Recht sieht diese Möglichkeit vor.
Den Antrag auf Änderung der ViehVerVO hatte die Landesregierung Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund ist das ebenfalls in Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene neue wissenschaftliche Gutachten zu dem Thema. Dieses kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die strukturellen Veränderungen der Haut auf feingeweblicher Ebene beim Heißbrand gering sind, beim Transponder hingegen erheblich.
Folgt der Bundesrat dem Antrag zur Änderung der ViehVerVO, kann der Bundestag das Brennen nicht mehr verbieten. Es bleibt also spannend im Kampf um den Erhalt des Schenkelbrands.
Das Gutachten zum Download finden Sie hier.
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