Der Weg, auf dem über die Liste abgestimmt wurde, verstößt gegen FEI-Regeln.
Mit der Entscheidung, zukünftig auf internationalen Turnieren Pferde unter dem Einfluss von Schmerzstillern und Entzündungshemmern an den Start gehen zu lassen, hat der Weltreiterverband FEI auf seiner Generalversammlung in Kopenhagen in der vergangenen Woche mit hoher Wahrscheinlichkeit ein juristisches Eigentor geschossen. Nicht nur der deutsche Reitsportverband FN hatte gegen diese Entscheidung heftig protestiert. Auch zahlreiche international renommierte Tierärzte haben sich dagegen ausgesprochen, da nach ihrer Meinung die Entscheidung dazu führe, dass zukünftig kranke Pferde an den Start gehen können. Dies sei nicht im Sinne eines sauberen und fairen Sports erklärten sie in einem Brief an die Präsidentin der FEI, die jordanische Prinzessin Haya bint al Hussein. Außerdem verstoße diese Entscheidung in zahlreichen europäische Ländern gegen staatliche Tierschutzbestimmungen. Nun stellt sich jedoch zusätzlich heraus, dass die FEI mit dieser Entscheidung wahrscheinlich gegen ihre eigenen Bestimmungen verstoßen hat. Es droht eine herbe Niederlage für die nach zahlreichen Skandalen innerhalb der FEI umstrittene Präsidentin. In der Geschäftsordnung der Generalversammlung der FEI (Artikel 2.2) heißt es, dass alle Tagesordnungspunkte und dafür notwendigen Dokumente vier Wochen vor Beginn der Versammlung den Mitgliedern zugestellt sein müssen. Die progressive list, auf der die nun zugelassenen Substanzen nicht mehr, beziehungsweise mit Obergrenzen aufgeführt waren, wurde den Delegierten jedoch erst am 13. November, also knapp eine Woche vor der Abstimmung, zugänglich gemacht. Doch es gibt noch weitere Gründe, warum die Entscheidung der FEI anfechtbar ist. Rechtsanwältin Dr. Ute Döpfer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins, selbst erfahrene Reiterin und Expertin im Reitsportrecht: Diese Entscheidung der FEI kann für Reiter in Deutschland sehr problematische Auswirkungen haben. Denn der Turniereinsatz eines Pferdes, das mit den nun zugelassenen Substanzen behandelt wurde, kann gegen nationales Recht, etwa gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Entscheidung der FEI ist schon deshalb klar rechtswidrig und anfechtbar. Zumindest die deutsche und die schweizerische FN prüfen derzeit, mit welchen juristischen Mitteln der Beschluss angefochten werden kann. Auch bei der FEI scheint man mittlerweile bezüglich der juristischen Haltbarkeit der Entscheidung kalte Füße bekommen zu haben. So hat dien FEI ihre Mitgliedsverbände in dieser Woche angefragt, in welchen Ländern die neu zugelassenen Substanzen gegen staatliche Bestimmungen verstoßen. Wie chaotisch die Situation bei der Verabschiedung der umstritten Listeverlaufen sein muss, zeigt das Zitat eines Anwesenden bei der Generalversammlung: Ein Delegierter aus dem karibischen Raum, der neben mir saß, war bei der Wahl nicht einmal in der Lage ohne fremde Hilfe das elektronische Abstimmungsgerät zu bedienen.
Der umstrittenen Präsidentin und der FEI droht derzeit weiteres Ungemach. Diesmal an der Heimatfront von Prinzessin Haya. Die Zweitfrau des Herrschers des Golfemirates Dubai, Mohammed al Maktoum, der in diesem Jahr wegen zweifachen Dopings eines Distanzpferdes von der FEI zu einer sechsmonatigen Sperre verurteilt wurde, sieht finanziell schwierigen Zeiten entgegen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass der Staatshaushalt von Dubai mit mehr als 40 Milliarden Euro völlig überschuldet ist. Für die FEI, die in den vergangenen Jahren von ihrer Präsidentin mit Millionenbeträgen unterstützt wurde, dürften damit zukünftig einige Geldquellen versiegen.
Thomas Hartwig
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