Seit Jahren werden die deutschen Championatsreiter von der Firma AGCO/Fendt gesponsert, deren CEO, Präsident und Chairman Martin Richenhagen bei Olympischen Spielen sogar als Equipechef der Dressurreiter fungierte. Nun fordert eben jener Sponsor, das Medikationsverfahren gegen Isabell Werth einzustellen – sehr zum Unmut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Verwunderung und Enttäuschung hat die Aktion von Seiten Fendts bei der FN hervorgerufen. FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte: „Wir haben für diesen Schritt kein Verständnis, zumal wir in den letzten Wochen unserem Partner Fendt angeboten hatten, ihm die Zusammenhänge unserer Verbandsgerichtsbarkeit zu erklären.“ Es sei unüblich, dass Sponsoren aktiv Einfluss auf juristische Verfahren nehmen, kritisierte Graf Rantzau.
Firma Fendt sagt: Die „Weltklasse-Reiterin Isabell Werth“ werde „unfair behandelt“. Peter J. Paffen, Sprecher der Geschäftsführung der AGCO GmbH Marktoberdorf und verantwortlich für die Konzern-Marke Fendt, dem Hauptsponsor des deutschen Bundeskaders der Dressurreiter, führt in der Pressemitteilung aus:
„Wir lehnen entschieden die unfaire Behandlung der Weltklasse-Reiterin ab und fordern eine sofortige Einstellung des Verfahrens.“ Isabell Werth habe dargelegt, dass die „angebliche Verunreinigung einer Urinprobe des Pferdes durch die Kontamination des Tränkesystems im Stall herbeigeführt wurde. Dies wurde durch einen von Isabell Werth beauftragten Sachverständigen nachgewiesen. Auch der von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) bestellte Sachverständige bestätigt dieses Ergebnis. In der Urteilsbegründung der Disziplinarkommission wird die mögliche Kontamination über das Tränkensystem allerdings als hochgradig unwahrscheinlich eingestuft. Die Disziplinarkommission hält eine Kontamination über die Gitterstäbe für wahrscheinlicher und sieht so die Aufsichtspflicht durch die Reiterin als verantwortliche Person verletzt.“ Dieses auf Wahrscheinlichkeiten fußende Verfahren und das daraus resultierende Urteil hält Paffen für nicht gerechtfertigt: „Ich finde es nicht richtig, eine so anerkannte Reiterin aufgrund von spekulativen Äußerungen zu verurteilen und die Einschätzung von unabhängigen Sachverständigen einfach abzutun. So sollte ein Verband nicht mit seinen Leistungsträgern umgehen.
Die FN geht darauf ein wie folgt:
Fendt behauptet in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkesystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage ist falsch. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“ Unter Berücksichtigung aller ermittelten Tatsachen kam die FN-Disziplinarkommission zu dem Ergebnis, dass eine Kontamination des Tränkenwassers hochgradig unwahrscheinlich sei und sperrte die Reiterin deshalb für sechs Monate.
Der deutsche Pferdesport hat seit vielen Jahren ein unabhängiges und anerkanntes Rechtssystem, das auf den nationalen Bestimmungen der Antidoping-Agentur NADA basiert. Die Mitglieder der Disziplinarkommission und das Große Schiedsgericht sind unabhängig und bekleiden außer ihrem Ehrenamt in den juristischen Gremien keine offiziellen Ämter bei der FN. Die meisten von ihnen sind namhafte Juristen (sowie ein Tierarzt) und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in Pferdesport und Pferdezucht.
FN-Präsident Graf zu Rantzau betont: „Wir als FN können und wollen keinen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse dieser Gremien nehmen. Wir schätzen Isabell Werth als sehr verdiente Sportlerin, doch das darf für die Verbandsgerichte keine Rolle spielen. Alle Pferdesportler in Deutschland müssen nach denselben Regeln behandelt werden.“
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