Der Name Capsaicin war bis zum Abschlussspringen der Olympischen Spiele 2008 kaum jemand bekannt, maximal Menschen, die ABC-Pflaster benutzen. Seit dem 17. August 2008, als eine Dopingprobe den bzw. einen nahe verwandten Wirkstoff bei Springpferden nachwies, ist das anders.
Capsaicinoide werden aus der Cayennepfefferschote gewonnen. In der Humanmedizin finden sie Anwendung als Salbe, Lotion oder in Pflastern u.a. bei rheumatischen Beschwerden. Sie helfen gegen schmerzhafte Muskelverspannungen, weil die Durchblutung stark angeregt wird. Nach dem Auftragen tritt sehr häufig ein brennender stechender Schmerz und Wärmeentwicklung auf, die Haut rötet sich. Deswegen sollen capsaicinhaltige Präparate nicht auf gereizte Hautstellen gelangen und dürfen nicht mit Augen oder Schleimhäuten in Berührung kommen. Wird ein solches Präparat auf Pferdebeine aufgetragen, um diese so zu sensibilieren und die Pferde zu veranlassen, vorsichtiger zu springen, ist der Tatbestand des Dopings erfüllt. Allerdings ist der Nachweis schwierig, der Stoff gilt als flüchtig.
Capsaicin war lange Zeit nicht nachweisbar. Erst seit 2006 findet man Spuren der Substanz. Dabei ist sie schon früher zum Einsatz gekommen. Als René Tebbel 1999 beim Turnier in der Stuttgarter Schleyerhalle durch Blistern aufgefallen war, gab er später zu, dass eines der beiden verwendeten Präparate Equi-Block gewesen sei.
Supergau in Hongkong
Genau dieses Mittel hatte auch, nach Aussage von Denys Lynch (IRL) und Christian Ahlmann zu den postiven Proben bei den Olympischen Spielen 2008 in Hongkong geführt. Beide Reiter gaben an, das in Deutschland nicht zugelassene Präparat zur Auflockerung der Muskeln benutzt zu haben. Lynch argumentierte so direkt nach Bekanntwerden des Dopingverdachts, Ahlmann erst nach ein paar Tagen. Er hatte Hongkong nach seiner Suspendierung sofort verlassen und bei einer Pressekonferenz in Marl Stellung genommen. Der Grund liegt auf der Hand. Ist die Salbe zur Lockerung der Muskeln beispielsweise im Rücken aufgetragen worden, wie Denis Lynch und Christian Ahlmann es angeführt haben, wäre dies lediglich Medikation A und damit ein Tatbestand, der weniger hohe Strafen nach sich ziehen würde.mens jordan release dates 2022 | air jordan 1 cheap australia
Neueste Kommentare
Wir kümmern uns und checken das! Beste Grüße, Red. St.GEORG
Hallo, Ich habe den Newsletter abonniert, aber länger schon nichts mehr bekommen. Bin ich versehentlich rausgeflogen? Schöne Grüße Astrid Buchsteiner
Lieber Martin, wenn es einer verdient hat, dann DU!!! Herzlichen Glückwunsch D.-M. Mülot