Der Traum vieler Mädchen (und auch einiger Jungen) ist das eigene Pflegepferd, sprich die Reitbeteiligung. Auch immer mehr Erwachsene nutzen die Möglichkeit des „Horse-Sharing“, die auf jeden Fall vertraglich klar definiert sein sollte, um Ärger auszuschließen.
Bei manchen fehlt es an der Zeit, bei anderen am Geld – da ist eine Reitbeteiligung für beide Seiten eine gute Sache! Doch wer ist verantwortlich, wenn das Pferd die Reitbeteiligung abwirft? Kann der Pferdebesitzer haftbar gemacht werden? Und was, wenn das Pferd sich durch verantwortungsloses Verhalten verletzt? Das kann vorab ein Reitbeteiligungsvertrag regeln.
Eine Hand wäscht die andere
Es kann so wertvoll sein, wenn man eine Reitbeteiligung hat, die einem im Alltag mit dem Pferd hilft. Häufig wird es erst kriselig, wenn vor allem rechtliche Fragen ins Spiel kommen oder versicherungstechnische. Denn wenn die Reitbeteiligung sich verletzt oder herunterfällt, sollte vorher geklärt sein, wer wie versichert ist.
Aber auch schon viel banalere Dinge sollten schriftlich fixiert werden. Wie oft verpflichtet sich die Hilfe zu kommen? Sind Turnierteilnahmen ausgeschlossen oder unter bestimmten Bedingungen erlaubt? Welche Rechten und Pflichten hat die Fremdreiterin mit dem Pferd? Fragen, die die meisten vorab mündlich klären. Nur leider erlebt man immer wieder, dass das gesprochene Wort oft in Vergessenheit gerät oder es zu Missverständnissen kommt. Das kann man umgehen, in dem man direkt die groben Rechte und Pflichten schriftlich festhält. Alles was darüber hinausgeht, muss nicht immer mit einem Vertrag geregelt werden. Aber so kann man verhindern, dass es zu Streitigkeiten kommt.
Sie wollen nicht gleich eine Reitbeteiligung anheuern, sondern nur in den Urlaub fahren? Dann lassen Sie sich auch das schriftlich geben. Eine Vollmacht für den Pferdesitter ist vor allem gut, wenn dem Pferd etwas passiert. Zum Beispiel eine Kolik, die sich so schlimm entwickelt, dass die Pferdesitterin entscheiden muss, ob es in einer Klinik operiert werden soll oder erlöst werden.
Reitbeteiligungsvertrag zum Herunterladen
Sie wollen sich auch absichern und lieber einen Vertrag abschließen? Dann finden Sie unter dem Button einen Entwurf zu einem Reitbeteiligungsvertrag. Er wurde vom St.GEORG-Anwalt für Pferderecht entworfen und besitzt damit eine vollkommende Rechtmäßigkeit.
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