Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) entzieht Daniel Deußer wegen Dopings den Reitausweis.
Der Weltcupzweite von 2007, Daniel Deußer, erhält fünf Monate lang keine deutsche Turnierlizenz. Das bedeutet, dass er nicht an deutschen und internationalen Turnieren teilnehmen kann. Diese Entscheidung der 1. Kammer der Disziplinarkommission gab die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) am Donnerstagabend bekannt. Als Begründung wurde der positive Dopingbefund (Psychopharmakum Reserpine) bei Deußers Pferd Pristanna während der Wellington Masters Horse Show (USA) genannt. Deußer war dafür in den USA bereits für die Dauer von drei Monaten von der Teilnahme an dortigen Veranstaltungen ausgeschlossen worden. Die Drei-Monats-Sperre endete am 31. März 2008. Die FN ist für die Ausstellung von Reitausweisen zuständig. Die Ausstellung dieser Jahresturnierlizenz kann aus wichtigem Grund verweigert werden, eine bereits ausgestellte FN-Jahresturnierlizenz kann wieder entzogen werden. Als wichtiger Grund kommt unter anderem ein Verstoß gegen die sportlich-faire Haltung und die reiterliche Disziplin in Betracht. Es war bereits das zweite Mal, dass Deußer wegen Dopings mit Reserpin aufgefallen ist. Bei seinem Pferd Air Jordan war beim Weltcupfinale 2007 in Las Vergas ebenfalls die verbotene Dopingsubstanz gefunden worden. Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI), in deren Zuständigkeitsbereich der Fall fiel, stellte das Verfahren wegen Formfehlern ein. So soll die B-Probe aufgrund unsachgemäßer Lagerung nicht mehr korrekt verschlossen gewesen sein. Der Klebstoff des Siegels hätte sich durch die Aufbewahrung im Kühlschrank gelöst, heißt es. Die Möglichkeiten des deutschen Verbandes, diesen Fall aufzurollen, erwiesen sich allerdings nach der Einstellung durch die FEI als gering. Deußer, der für den niederländischen Pferdehändler und Veranstalter der Global Champions Tour, Jan Tops, reitet, kann jetzt nur noch mit einer holländischen Lizenz an nationalen niederländischen Turnieren teilnehmen.
Deußer kann gegen das Urteil beim Großen Schiedsgericht der FN Einspruch einlegen.
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