Vor einem Jahr traten die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Kraft. Nun wurde das Ganze noch einmal überarbeitet und in einigen Punkten dem internationalen Reglement des Weltreiterverbands (FEI) angeglichen.
Am 28. April tritt das neue Reglement in Kraft, in folgenden Punkten wurde es gelockert:
- Stuten dürfen dann auch während des Turniers mit dem Rossehemmer Chlormadinonacetat behandelt werden und Pferde mit Omeprazol das Magengeschwüren vorbeugen soll.
- Homöopathika sind zugelassen ab einer Konzentration von D7, genauso wie Pilzmittel zur äußerlichen Anwendung.
- Lärmschützer werden bei Hallenturnieren für alle Dirsziplinen erlaubt (bisher durften sie nur im Fahr- und Voltigiersport eingesetzt werden).
- Wie auch auf internationalen Turnieren dürfen demnächst Nasenetze bei Springpferden sowohl auf dem Abreiteplatz als auch im Wettkampf eingesetzt werden. Bei Dressurpferden sind Nasennetze hingegen zwar auf dem Abreiteplatz erlaubt, jedoch nicht im Prüfungsviereck – auch dies eine 1:1-Anpassung an internationales Reglement.
FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau kommentierte die Änderungen folgendermaßen: „Unser Ziel war es schon, uns so gut wie möglich an die FEI anzupassen.“ Jedoch halte die FN weiterhin an dem „Leitgedanken fest, dass Pferde im Wettkampf frei von wirksamen Substanzen sein müssen.“
Dass man Ausnahmen zugelassen hat, ist auf den Wunsch zurückzuführen, das nationale dem internationalen Reglement anzugleichen. Der FN-Präsident: „Das Wohl des Pferdes darf natürlich nicht vernachlässigt werden.“ Eine weitergehende Anpassung an die internationalen Regeln soll aufgrund der strukturellen, ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland derzeit nicht stattfinden.men’s jordan 1 release date | when is the next jordan 1 release
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