Im November vergangenen Jahres stellte die Bundesregierung den Entwurf eines neuen Anti-Doping-Gesetzes vor, mit dem hart durchgegriffen werden soll gegen Dopingsünder. Nun sagt allerdings ein Leipziger Verfassungsrechtler, das Gesetz sei in Teilen verfassungswidrig. Besonders betroffen seien die Reiter.
Christoph Degenhart von der Universität in Leipzig nimmt laut SPIEGEL-Informationen in einem 64-seitigen Rechtsgutachten Stellung zu dem Gesetz (Ausgabe 10 vom 28. Februar 2015). Er sieht darin Grundrechtsverstöße „von besonderer Intensität“. Denn dadurch, dass die Athleten Schiedsvereinbarungen mit ihren Verbänden schließen müssten, verschlechtere sich ihre rechtliche Stellung. Der Grund: Sie unterwerfen sich damit einer Sportsgerichtsbarkeit, die „erhebliche rechtsstaatliche Defizite habe“. Die Athleten hätten kaum eine Möglichkeit, sich zu entlasten. Im Reitsport sei dies „praktisch unmöglich“.
Degenhart wurde von der Website Reiterportal24.de mit dem Gutachten beauftragt. Laut SPIEGEL sollen einige deutsche Kaderreiter sich finanziell an der Sache beteiligt haben. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht Höchststrafen von bis zu drei Jahren für des Dopingsüberführte Athleten und von bis zu zehn Jahren für die Strippenzieher im Hintergrund vor. Schon der Besitz von Dopingmitteln soll demnächst unter Strafe gestellt werden, egal in welcher Menge. Betroffen wären allerdings nur die Athleten aus dem Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (Nada), derzeit ca. 7000 Sportler. Gerichte, Staatsanwaltschaften etc. dürfen der Nada Informationen zu den Athleten weiterreichen.
Degenhart ist nicht der einzige, der Kritik an dem Gesetzesentwurf übt. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Zell- und Molekularbiologen Werner Franke, der einen internationalen Ruf als Experte in Dopingfragen gilt. Der sagt zum einen, dass der Entwurf nicht die Schweigepraxis der Sportmediziner brechen würde. Zum anderen berücksichtige das Gesetz nur die Profis, nicht aber die Amateure und Freizeitsportler. De Maizière hatte an dieser Stelle bereits dagegen gehlaten, dass die flächendeckende Umsetzung der Verfahren auch auf Breitensportebene „undenkbar“ und „unpraktikabel“ sei, weil es das „Strafrecht als Instrument maßlos überfordern würde.“
Darüber hinaus sollen Datenschützer „unverhältnismäßige Eingriffe ins Grundgsetz“ sehen. Als „verfassungswidrig“ wurde der Entwurf auch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, bezeichnet. Und auch von anderen Seiten kommen Bedenken. Unter anderem auch, weil der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Gesetz plötzlich befürwortet, obwohl man sich bisher vehement gegen dagegen gewehrt hatte, insbesondere gegen die „Besitzstrafbarkeit von Dopingsubstanzen ab der ersten Pille“. Der Sportrechtsexperte Michael Lehner erklärte gegenüber dem Sportnachrichtendienst sid: „Ich vermute, dass da Lobbyismus zwischen Sport und Politik im Spiel ist, nach dem Motto: Die Politik hilft dem Sport und stärkt die Schiedsvereinbarungen (siehe oben, Degenhart im SPIEGEL!), im Gegenzug lässt der Sport seinen Widerstand gegen das Anti-Doping-Gesetz fallen.“cheap air jordan 1 low | nike air jordan 1 retro high release date
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