Mitte des Jahres sorgte ein Fall besonders grausamer Tierquälerei für Aufsehen: Eine 17-Jährige soll einem Schafbock und einem Pony die Köpfe abgeschnitten haben. Inzwischen soll sie die Taten gestanden haben und für schuldfähig erklärt worden sein. Ein weiterer Aufenthalt in der Psychiatrie gilt aber als ausgeschlossen.
Wie die Rheinische Post online berichtet, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen das Mädchen, das außerdem noch weitere Tiere verletzt haben soll, abgeschlossen. Mitte Oktober soll sie vor einen Richter treten. Im Augenblick befindet sie sich noch in einer geschlossenen Einrichtung, wohin man sie mit Einverstädnis der Eltern gebracht hat. Die Staatsanwaltschaft soll aber erklärt haben, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einweisung in eine Psychiatrie nicht gegeben seien. Das Mädchen sei voll schuldfähig. Ein Haftaufenthalt sei aber auch so gut wie ausgeschlossen, weil das Mädchen nicht vorbestraft ist und das Jugendstrafrecht Haft ohne Bewährung nur bei besonders schweren Delikten vorsieht.
So weit die Rheinische Post. Auf Anfrage von St.GEORG war bei der Staatsanwaltschaft leider kein Ansprechpartner mehr für weitere Recherchen verfügbar. Die BILD-Zeitung will mehr wissen und berichtet, das Mädchen werde freiwillig in Abstimmung mit ihren Eltern und der Verteidigung in eine therapeutische Einrichtung in einem anderen Bundesland umziehen, wo sie stationär aufgenommen werden soll.
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