Christine W. als Tierquälerin verurteilt

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Vor dem Amtsgericht Plön ging gestern der erste Prozess gegen die Dressurreiterin Christine W. (59) zu Ende. Die ehemalige Weltcupreiterin war in fünf Fällen wegen Tierquälerei angeklagt. In drei Fällen wurden sie schuldig gesprochen.

In vier Prozesstagen hatten Zeugen die drastischen Trainingsmethoden der Reiterin, die sich – wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich betonte – stets unbelehrbar gezeigt hatte, geschildert. Schläge auf Kopf und Rumpf des Pferdes, Sporenstiche, Handarbeit, die in schiere Prügelei ausartete, blutige Kandaren. Selbst der behandelnde Tierarzt von der Tierklinik Wahlstedt, der äußerst bemüht erschien, Christine W. in einem positiven Licht erscheinen zu lassen, musste zugeben, dass es auffällig oft Hornhautverletzungen in dem Stall auf Gut Nehmten in Schleswig-Holstein gegeben hatte.
Der Prozess glich über Strecken einer schlechten TV-Soap aus dem Gerichtssaal: Hier der nüchterne Staatsanwalt, dort der mit theatralischen Gesten die Zeugen als „präpariert“ oder gar „lügend“ bezeichnende Verteidiger. Letzendlich schloss sich die vorsitzende Richterin den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an: Sechs Monate Haft auf Bewährung plus 4000 Euro Geldbuße hatte Staatsanwalt Behnecke gefordert. Die Richterin verurteilte Christine W. zu 180 Tagessätzen à 35 Euro – damit ist Christine W. vorbestraft. Außerdem wurde ein zweijähriges Tierumgangsverbot verhängt. Danach soll die Dressurreiterin – unter behördlicher Aufsicht – sich wieder mit Pferden beschäftigen dürfen.
Dieser Prozess beschäftigte sich einzig mit Vorkommnissen im Sommer 2006 in Nehmten. Gegen das damals schon vorläufig ausgesprochene Tierumgangsverbot hatte Christine W. mehrfach verstoßen. So entstand im Frühjahr dieses Jahres ein Video, das sie knapp eine Stunde beim Reiten zeigt. Die im ST.GEORG gezeigten Aufnahmen von einem viel zu eng ausgebundenen Pferd, das fortwährend mit Gerte und Sporen malträtiert wird, hatten für einen Aufschrei in der PFerdeszene gesorgt. Unter anderem hatten die Persönlichen Mitglieder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (PM) die Reiterin mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Der Prozess für die auf dem Video dokumentierte Taten und weitere Vorwürfe der Tierquälerei, steht noch aus.
Sollte die Verurteilte bis Freitag kommender Woche keine Rechtsmittel eingelegt haben, wird das Urteil rechtskräftig.
Details zu den Prozesstagen lesen Sie ausführlich in der kommenden Ausgabe des ST.GEORG.air jordan 1 low outlet | air jordan 1 mid black university gold release date

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