Geplantes Antibiotika-Verbot gekippt

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Ab dem 15. April 2024 wird die Impfpflicht gegen Herpes für Turnierpferde in Deutschland keinen Bestand mehr haben. (© St.GEORG)

Im EU-Parlament wurde eine deutliche Einschränkung von Antibiotika bei Tieren diskutiert. Die Tierärzte protestierten, eine Unterschriftenaktion wurde ins Leben gerufen. Nun gibt es eine Entscheidung.

Die Tierärzteschaft hat sich gegen einen Verordnungsentwurf zum Thema „Antibiotikavorbehalt für die Humanmedizin“ des EU-Parlaments eingesetzt und es gab eine Unterschriftenaktion des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte. Ziel des Entwurfs war die deutliche Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Tieren, um Antibiotikaresistenzen zu minimieren.

Nun fiel in Straßburg eine Entscheidung: Der Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren ist vom Tisch. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission über „Kriterien zur Identifizierung von antimikrobiellen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Menschen vorbehalten sind“.

Anitbiotika- Einsatz „mit Umsicht“

„Auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, kann nun unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundestierärztekammer (BTK). „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.

Der nun gewählte Entwurf basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Tiermedizin, während sich der zunächst vorgelegte, strittige Entwurf an den Kriterien und Empfehlungen der WHO orientierte, die ausschließlich die menschliche Gesundheit berücksichtigt.

„Reserve-Antibiotika“

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die sogenannten „Reserve-Antibiotika“. Sie gibt es, um dem Problem der Resistenzen im Humanbereich beizukommen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Antibiotika in drei Kategorien eingeteilt: Access, Watch und Reserve. Zu den unter „Access“ gelisteten Antibiotika sollte stets Zugang gewährt sein, bei „Watch“ muss man eventuelle Resistenzen bedenken, weswegen sie gezielt eingesetzt werden müssen. „Reserve“ sind diejenigen, deren Einsatz besonders bedacht geschehen sollte, dann wenn keines der Antibiotika aus den ersten beiden Gruppen einen Therapieerfolg nach sich gezogen hat. Antibiotika aus dieser Gruppe sollten nach Willen des EU-Parlaments nicht mehr bei Tieren zum Einsatz kommen.
Die Antibiotika und antimikrobielle Mittel, über die diskutiert wird sind

– Fluorchinolone
– Cephalosporine der 3.und 4. Generation
– Polymyxinen
– Makrolide

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Laura BeckerRedakteurin

Nach der Lehre zur Pferdewirtin „Klassische Reitausbildung“ und Coach für Longier- und Reitabzeichen Studium der Germanistik. Anschließend Volontariat beim St.GEORG. Mutter von zwei Söhnen, verantwortet alle Themen rund um die Berufsreiterei. Auch Tipps und Hilfen in punkto Pferde- und Reiterausbildung sowie Recherchen rund ums Pferd gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

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