Nun ist es beschlossene Sache: Ab Juli gilt für Verkäufe von Pferden jeglicher Art der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Am Donnerstag, den 8. März, wurde dies mit dem Gemeindefinanzreformgesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen.
Bis dato hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) noch in Gesprächen mit den zuständigen Berliner Politikern versucht, den bisher gültigen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erhalten.
Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mai vergangenen Jahres gilt zwar grundsätzlich, dass Pferde mit dem vollen Satz von 19 Prozent zu besteuern sind. Jedoch hatte der EuGH zugelassen, den ermäßigten Satz von sieben Prozent zumindest beim Verkauf von landwirtschaftlichen Arbeits- und Zuchtpferden oder Schlachtpferden beizubehalten.
Die deutschen Finanzbehörden waren jedoch der Meinung, eine genaue Abgrenzung von landwirtschaftlich zu nutzenden Pferden von solchen für den Einsatz in Sport und Freizeit sei nicht möglich. Dementsprechend hat der Gesetzgeber nun die Möglichkeiten, die der EuGH eingeräumt hat, nicht genutzt und wenn ein Pferd den Besitzer wechselt, kommen statt sieben nun 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzu.
Die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes belastet die Pferdewirtschaft laut Bundesfinanzministerium mit 10 Millionen Euro. FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau: „Dadurch sind nachhaltig negative Folgen für Pferdesport und -zucht zu erwarten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Umsetzung des Urteils in nationales Recht die vom EuGH vorgegebenen Spielräume für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Pferden nicht ausgeschöpft wurden.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der sich mit der FN für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz eingesetzt hat, teilte mit, dass die Umsatzsteuerpauschalierung von der Neuregelung nicht betroffen ist. Das bedeutet, pauschalierende Pferdebetriebe können den Verkauf von Pferden damit wie bisher berechnen.
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