CAS gibt Urteilsbegründung in den Fällen Al Sharbatly und Al Eid bekannt

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Nachdem der Weltreiterverband (FEI) die beiden saudi-arabischen Springreiter Abdullah Al Sharbatly und Khaled Al Eid nach positiven Medikationskontrollen ihrer Pferde für acht Monate gesperrt hatte, diese sich aber an den internationalen Sportgerichtshof (CAS) wandten, woraufhin jener die Sperre auf zwei Monate verkürzte, hatte es einige Aufregung gegeben (SG berichtete). Nun gibt es eine öffentliche Begründung vom CAS.

Im Wesentlichen begründet der CAS sein Urteil damit, dass die FEI in ihrem Urteil die Sanktionen gemäß der Anti-Doping-Regeln mit denen der für unerlaubte Medikation „verschmolzen“ habe. Daher sei die Strafe übermäßig hoch ausgefallen, hatten die beiden Reiter sich doch lediglich der verbotenen Medikation schuldig gemacht (Bei den Pferden der beiden, Lobster und Vanhoeve, hatte man Phenylbutazone und ein Metabolit desselben gefunden, Medikamente, die schmerzstillend und entzündungshemmend wirken). Der Anwalt der Reiter beschrieb die Substanz als „Ibuprofen für Pferde“.

Die vollständige Stellungnahme des CAS kann man hier einsehen (auf Englisch).

Die Verkürzung der Sperre ermöglicht es beiden Reitern, an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Für Al Eid ist der olympische Traum jedoch bereits ausgeträumt, da sein bestes Pferd, Presley Boy, erkrankt ist (ST.GEORG-online berichtete).

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