Bis zum Jahresende bleibt Daniel Deußer ohne Turnierlizenz. Dadurch darf der deutsche Springreiter weiterhin nicht an nationalen und internationaln Turnieren in Deutschland sowie internationalen Turnieren im Ausland teilnehmen.
Das Große Schiedsgericht der FN wies gestern einen Einspruch Deußers gegen die Verweigerung der Jahresturnierlizenz 2008 durch die Disziplinarkommission der FN vom 18. November zurück. Am 29. Oktober entschied das Landgericht Münster, dass die FN bis zum 19. November über die Jahresturnierlizenz des Springreiters entscheiden müsse. Diese Lizenz wurde Daniel Deußer durch die FN verweigert, woraufhin dessen Anwälte gegen die Entscheidung Einspruch einlegten. Auch der Versuch Deußers, sich für die noch ausstehenden Turniere in diesem Jahr in Genf, London und Mechelen eine Startgenehmigung zu erstreiten, scheiterte. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte den erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Dezember ab.
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