Isabell Werth erwirkt einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär Lauterbach

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El Santo und Isabell Werth 2011 in Aachen

Aachen Soers CHIO 14.07.2011 Dressur Grand Prix (CDIO): Isabell Werth (GER) und El Santo Foto: Julia Rau Am Schinnergraben 57 55129 Mainz Tel.: 06131-507751 Mobil: 0171-9517199 Rüsselsheimer Volksbank BLZ 500 930 00 Kto.: 6514006 Es gelten ausschliesslich meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (© Julia Rau)

Weil der Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Soenke Lauterbach, in seiner öffentlichen Stellungnahme zur Kritik des FN-Sponsors AGCO/Fendt am Verfahren gegen Isabell Werth „wahrheitswidrige Aussagen“ getroffen hat, wurde nun eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt.

In der FN-Presseerklärung wird die Aussage von AGCO/Fendt kritisiert, dass zwei Gutachter nachgewiesen hätten, dass die verbotene Substanz (Cimetidin, international eingeschränkt erlaubtes, national verbotenes Magenmedikament, Anm. d. Red.) durch das Tränkesystem in Isabell Werths Pferd (El Santo, Anm. d. Red.) gelangt sei. Dies sei aber falsch, heißt es von der FN. Soenke Lauterbach dazu wörtlich:

„Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

Dies sei nicht wahr, sagt die Anwaltskanzlei von Isabell Werth. Deshalb hat man Lauterbach in Werths Namen die Aufforderung zukommen lassen, eine sogenannte „strafbewerte Unterlassungserklärung“ (das bedeutet, tut er es doch, macht er sich strafbar) zu unterzeichnen, in der er „zu bestätigen hat, diese Aussage in der Öffentlichkeit nicht zu widerholen.“ Lauterbach hat die Erklärung nicht unterzeichnet. Die Aussage befindet sich noch immer auf der Homepage der FN, auf ihrer Facebook-Seite und der FN-App.

Nun hat laut Presseerklärung der Werth’schen Anwaltskanzlei Baumeister in Münster das Gericht heute festgestellt (AZ 15 O 12/14):

Dem Antragsgegner wird untersagt, hinsichtlich der im Disziplinarverfahren gegen die Berufsreiterin Isabell Werth eingeholten Gutachten zur Tränkeanlage im Stall Isabell Werth wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

Als Begründung zitieren Werths Anwälte das Gericht wie folgt:

„Die zu untersagende Behauptung ist damit nachweislich nicht wahr.“ Und weiter: „Die Behauptung ist geeignet, die Antragstellerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen. (…) Die unrichtige Wiedergabe der im Verfahren eingeholten Gutachten kann die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens beeinflussen und einer Vorverurteilung der Antragstellerin vor dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss Vorschub leisten.“ nike sb dunk sizing and fit guide | air jordan 1 mid black university gold release date

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