Die Mannschaftsolympiasiegerin der Dressurreiter von 2004, Ulla Salzgeber, hatte im vergangenen Jahr das Spitzenpferd der Auktion in Neustadt/Dosse erworben. Nachdem das Pferd kurz darauf lahm ging und Salzgeber einiges über seine Vergangenheit in Erfahrung gebracht hat, verklagt sie nun das Brandenburgische Haupt- und Landgestüt
Es geht um den nun achtjährigen Wallach DSP Quintus v. Quaterback-Hertug. Salzgeber erwarb den schicken Dunkelfuchs auf der Reitpferde-Auktion im Rahmen der Körung in Neustadt/Dosse am 13. November 2015 für den Spitzenpreis von 65.000 Euro. Der Wallach hatte zu dem Zeitpunkt bereits M-Siege und -Platzierungen auf dem Konto. Zwei Tage später bezog er seine Box im Stall von Ulla Salzgeber, berichtet die Dressurreiterin auf ihrer Facebookseite. Sie habe sich dann zunächst mit Quintus „langsam und vorsichtig angefreundet“, wie sie schreibt. Bis er nach vier Wochen vorne lahm ging. Sie habe umgehend ihren Tierarzt Dr. Rüdiger Brems gerufen, der den Wallach untersuchte. Auch habe sie ihm die CD mit den Röntgenaufnahmen von der Auktion gezeigt und ihn gebeten, diese zu begutachten und zu beurteilen. Darüber hinaus gewährte sie Dr. Brems auch Einsicht in das Untersuchungsprotokoll des Auktionstierarztes, eines Herrn Dr. Köhler. In der vorgedruckten Spalte habe dieser angekreuzt: „Keine Vorerkrankungen bekannt.“ Es zeigte sich dann, dass die mitgelieferte CD, die die Röntgenaufnahmen hätte beinhalten sollen, leer war. Dr. Brems habe daraufhin bei seinem Kollegen Dr. Köhler die Bilder angefordert. Die seien auch umgehend gekommen. Darunter seien Aufnahmen des Rückens von Februar 2014 gewesen.
Die Diagnose: „Teilweise überlappende Dornfortsätze, welche einen deutlichen Sklerosierungssaum zeigen.“
Ulla Salzgeber hat daraufhin Quintus‘ Rücken noch einmal röntgen lassen, um sicher zu gehen, dass die Bilder auch wirklich zu dem betreffenden Pferd gehören. Salzgeber: „… was wir uns einfach nicht vorstellen wollten und konnten.“ Doch die neuen Röntgenbilder hätten dieselben Befunde ergeben wie die von 2014.
Seit Weihnachten 2015 bemühe sie sich nun um eine gütliche Einigung mit dem Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse, erst ohne dann mit Anwalt. Bis dato habe sie keinerlei Reaktion auf ihre Bemühungen erhalten. Nun habe sie Klage gegen das Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse eingereicht. Zumal sie inzwischen gehört habe, dass vorherige Verkaufsversuche des Pferdes an der Ankaufsuntersuchung gescheitert sein sollen.
Vom Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse kam soeben folgende Stellungnahme zu der Angelegenheit:
Aufgrund der durch Frau Salzgeber gegen das Gestüt erhobenen Vorwürfe möchten wir uns wie folgt äußern:
Die Verkaufsmodalitäten sind in diesem Fall durch die Mitteldeutsche Pferdemarketing GmbH (MPM) geregelt. Folgerichtig hatte sich die Rechtsanwältin von Frau Salzgeber an die MPM gewendet und auch Antwort erhalten. Nachdem Frau Salzgeber die Rechtsberatung wechselte, endete die Korrespondenz, in die wir natürlich involviert waren.
Quintus war 2015 unter unseren Auszubildenden „L“ und „M“ siegreich und platziert. Wir bedauern, dass DSP Quintus die Erwartungshaltung von Frau Salzgeber nicht erfüllt.Nike Jordan Jumpman hoodie in grey – release dates & sneakers., Jordans – Yeezys, Urlfreeze News | adidas yeezy boost 350 v2 citrin fw3042
Das finde ich sehr richtig zu klagen, bei den Preisen muss man erwarten ein gesundes Pferd zu bekommen. Die kleinsten Züchter müssen für jeden Mist haften und gewährleisten, dann bitte auch die großen Gestüte.
Die Voraussetzungen des Pferdeverkaufes, also auch der Gesundheitsstatus, waren offenbar vor Verkauf dem Gestüt bekannt. Zumal die vorherigen Verkaufsversuche an dem genannten Negativ möglicherweise gescheitert waren. In sofern finde ich es (egal welchem Käufer gegenüber) sehr verwerflich, ein solches Pferd (der Kaufpreis spielt dabei keine Rolle) als klinisch und röntgenolog. gesund zu verkaufen und mögliche Befunde vorzuenthalten. (Die Wertung der vorgelegten und leeren CD will ich mal als möglichen Betrugsindiez außen vorlassen.) Vorausgesetzt es war so oder ähnlich, wenn es dann schon heraus kommt, ist es taktisch völlig unklug, sich seitens des Gestütes auf eine solche gerichtliche und geschäftliche Glatteisbahn zu begeben. Es hallt, egal wie es ausgeht…, nicht nur die gerichtliche Entscheidung, sondern auch eine mögliche und gut denkbare Geschäftsschädigung in der Pferdewelt nach. Auch… sollte der Prozess gewonnen werden.
Abhilfe hätte hier aus meiner Sicht nur a) die Nachkorrektur des Preises, also Preisnachlass oder b) die Pferdrücknahme sowie eine deutliche Entschuldigung geholfen. Hierüber sollte die Geschäfts-führung unter Leitung von Frau E. noch einmal nachdenken.
Die Vor-Kommentatoren stellen lediglich Vermutungen an. Entscheident ist, ob die Rö-Befunde entweder so schwerwiegend sind , daß sie bei vergleichbaren Pferden üblicherweise nicht vorkommen oder die Rö- Befunde Ursache der Lahmheit sind (nur dann „Mangel“) und die Käuferin davon nichts wußte bzw. Unkenntis nicht Folge grober Fahrlässigkeit war. Sonst muß sie Arglist des Verkäufers beweisen.
Halle Redaktion von St.Georg. Was ist denn in der Zwischenzeit aus der Geschichte geworden? Steht das Pferd noch bei Frau Salzgeber und gab es schon ein Gerichtsverfahren?
Hallo, ja das würde mich auch interessieren. Handelt es sich übrigens um das gleiche Pferd, welches Isabell Werth auf ihrer Homepage als eines ihrer Nachwuchspferde auflistet?
@Sixdecember: Es ist zumindest nicht das selbe Pferd, der eine hat eine Florestan-Mutter, der andere eine Hertug-Mutter. Leicht bei http://www.horsetelex.nl herauszufinden ;-).