Eine österreichische, international startende Dressurreiterin, die von Pflegerinnen in ihrem Stall tierquälerischer Praktiken bechuldigt worden war, hat mit ihrer Klage gegen den Österreichischen Pferdesportverband vor einem Wiener Zivilgericht keinen Erfolg gehabt – vorerst. Die Reiterin hatte auch gegen St.GEORG nach der Berichterstattung einen Prozess angestrebt, erfolglos.
Tierquälerei! Ein Sportgericht aus Tirol hatte aufgrund der Schilderungen der Zeuginnen, die unter anderem vom Einsatz von Elektroschockgeräten und Reißzwecken beim täglichen Training berichtet hatten, die Reiterin von Turnieren gesperrt. Dagegen hatte die Reiterin P. vorm Landgericht für Zivilrechtsachen in Wien Klage eingereicht. Mehrere Sachverständige waren gehört worden, um die Vorkommnisse einschätzen zu können. Am 24. Januar wurde nun die Klage abgewiesen. Dazu hate der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) nun ein Statement veröffentlicht, das wir hier im Wortlaut wiedergeben:
„Sieg für den Tierschutz“ – Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien weist P.-Klage ab
Die Klage der Dressurreiterin P. gegen den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) vor dem Landesgericht (LG) für Zivilrechtsachen (ZRS) Wien ist am 24. Jänner in allen Punkten – nicht rechtskräftig – abgewiesen worden. Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hatte P. aufgrund unsachgemäßer Trainingsmethoden mehrere Monate von Turnierstarts suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt. „Ein Sieg für den Tierschutz, der für den OEPS, seine Landesverbände und alle Schiedsgerichte oberste Priorität hat“, sagen OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits und Sportdirektor Franz Kager unisono.
Mit seinem Urteilsspruch hat das Landesgericht in erster Instanz nicht nur das korrekte Vorgehen der Sportgerichtsbarkeit in allen Punkten bestätigt, sondern auch die gegen P. verhängte Strafe wegen des Disziplinarvergehens als verhältnismäßig anerkannt.
Neun Monate hatte P. an keiner pferdesportlichen Veranstaltung teilnehmen dürfen, des Weiteren war sie zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro durch das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes verurteilt worden.
Der Reiterin und ihrem Trainer wurde unter anderem der Einsatz von Elektroschockern im Training zur Last gelegt (weiteres Details siehe Chronologie der Causa P.). Dezidiert legt das Landesgericht auf 57 Seiten Urteilsbegründung dar, dass P. die ihr zur Last gelegten Disziplinarvergehen zu verantworten habe.
Die Klage von P., die diese am 20. August 2013 gegen den OEPS eingebracht hatte, wurde in allen Punkten abgewiesen und die Bereiterin des Gestüts „B.“ wurde gleichzeitig zum Kostenersatz des gesamten Verfahrens (36.238,84 Euro) verpflichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. P. hat dagegen berufen.
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigt ethische Grundsätze des OEPS
„Es ist ein Sieg für den Österreichischen Pferdesportverband und seiner Gremien, ein Sieg für den Tierschutz, ein Sieg für unseren Partner Pferd!“, zeigt sich OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits hocherfreut über die Entscheidung des Gerichts. Dem OEPS ist der faire Umgang mit unserem Partner Pferd eines der wichtigsten Anliegen. Manipulationen an Pferden mit Elektroschocker sind mit den ethischen Grundsätzen im Pferdesport niemals in Einklang zu bringen.
„Der OEPS garantiert mit seiner Turnierordnung für Fairness und Sauberkeit im Umgang mit dem Pferd“, sagt Sportdirektor Franz Kager. „Sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport hat die physische und psychische Gesundheit des Pferdes oberste Bedeutung. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen – im Fall von Frau P. mit Viehtreibern – lehnen wir ab. Ehrgeiz und Erfolgsstreben sind dem Wohlbefinden des Pferdes unterzuordnen.“
Schiedsgericht als Garant für Tierschutz
Ebenso denkt der OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits: „Wie die meisten Sportverbände setzt auch der OEPS zur Wahrung der Grundsätze und Regeln des Sports Schiedsgerichte ein. Dass unsere Schiedsgerichte, in denen ausschließlich ehrenamtlich tätige Expertinnen und Experten sitzen, nun auch vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Bestätigung für ihre akribische Arbeit bekommen, ist eine Auszeichnung für uns alle. Und ein Garant dafür, dass es bei uns immer um das Wohl unserer Pferde geht.“
Chronologie der Causa P. finden sie unter https://goo.gl/nxyJZB
ENDE DER PRESSEMITTEILUNG
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HINWEIS: In der Originalpressemitteilung ist der Name der Beschuldigten nicht abgekürzt. Deutsche Gesetze sehen diese Praxis aber vor einer endgültigen Verurteilung nicht vor, weswegen wir in der ansonsten unveränderten Pressemitteilung des Österreichischen Pferdesportverbandes den Namen anonymisiert haben. Die Red. St.GEORG-online.cheapest air jordan 1 high colorways | nike air force 1 shadow pistachio frost
[…] Bron: St.Georg […]
ich bin begeistert von ihren berichterstattungen und kommentaren. Danke herzlich.