Pro-ukrainisches Richten in Lier – Statement der Rechtsanwälte

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Symbolfoto Richten

Symbolfoto Richten (© Julia Rau)

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der Weltreiterverband FEI zwei ukrainische Richterinnen wegen nationalistischen Richtens anlässlich des CDI Lier im März für drei Monate suspendiert hat. Die Richterinnn legten Widerspruch ein. Nun gibt es ein offizielles Statement ihrer Rechtsanwälte.

Die Nachricht von der Suspendierung von Irina Shulga und Maria Dzhumadzuk wurde zuerst über das Internetportal Eurodressage verbreitet. Maria Dzhumadzhuk und Irina Shulga saßen beide Anfang März beim CDI3* in Lier am Viereck. Das Turnier war entscheidend für die Vergabe der letzten sechs Einzelstartplätze bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro. Das FEI Dressurkomitee sah es laut einer Stellungnahme gegenüber Eurodressage, die der Chefredakteurin Astrid Appels vorliegt, als erwiesen an, dass im Grand Prix Special am 2. März nationalistisch zum Vorteil der Landsmännin der beiden Richterinnen, Inna Logutenkova, gerichtet worden ist.

Die Rechtsanwälte der beiden Richterinnen haben nun folgendes Statement verfasst:

Die Rechtsanwälte Luc Schelstraete und Piotr Wawrzyniak der European Equine Lawyers mit Hauptsitz in den Niederlanden vertreten Frau Irina Shulga, Frau Maria Dzhumadzuk und die Nationale Vereinigung der Ukraine im Beschwerdeverfahren gegen die FEI vor dem FEI-Tribunal in Lausanne. Frau Schulga und Frau Dzhumadzuk sind von der FEI wegen nationalistischer Beurteilung während des CDI in Lier im März 2016 beschuldigt worden und wurden aus diesem Grund von der FEI suspendiert.

Kürzlich wurde ein Artikel auf Eurodressage.com veröffentlicht unter dem Titel ‘Ukrainian Judges Dzhumadzhuk and Shulga Suspended for Nationalistic Judging at 2016 CDI Lier’, während die oben genannten Beschwerdeverfahren noch nicht abgeschlossen waren und noch immer als ‚vertraulich und privat’ betrachtet wurden. Eurodressage bestätigte später gegenüber den Vertretern der Nationalen Vereinigung der Ukraine, dass die Quelle dieser Information die FEI selbst war.

Im besten Interesse des Dressursports und der Pferdesportgemeinschaft halten die Herren Schelstraete und Wawrzyniak es für notwendig, auf diese Angelegenheit zu reagieren. Sie äußern ihre Bedenken in Bezug auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie ein faires Verfahren und Gleichheit der Mittel, die ihrer Meinung nach verletzt werden. Nicht nur in diesem speziellen Verfahren, sondern ganz allgemein in jeder Art von Verfahren der FEI.

„Die fairen Verfahren, die Unschuldsvermutung, die Gleichheit der Mittel und das nulla poena sine lege-Prinzip, auf dem modernen Rechtssysteme des Straf- und Disziplinarverfahren heutzutage basiert sind, scheinen nicht innerhalb der FEI anwendbar zu sein. Seit dem CDI in Lier sind unsere Mandanten in den Medien angeklagt, ohne dass der Fall in der Hauptsache entschieden ist. Bereits am 22. März 2016 hatte die FEI entschieden, dass unsere Mandanten schuldig sind. Mit Bezug auf die oben genannte FEI Pressemitteilung vom 22. März 2016: „Dies [Das Richten unserer Mandanten] war ein klares Beispiel für nationalistische Beurteilung, das die FEI sehr ernst nimmt“, sagte FEI-Generalsekretär Sabrina Ibáñez. Im Gegensatz zu modernen Rechtssystemen wurden unsere Mandanten der nationalistischen Beurteilung für schuldig befunden, bis sie das Gegenteil nachweisen können“, so Schelstraete und Wawrzyniak. 

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