Nach dem Tod von Dressurhengst Totilas entbrannte ein Streit zwischen Vorbesitzer Kees Visser und Paul Schockemöhle, dem die Zuchtrechte an Totilas gehörten, wer den TG-Samen des ehemaligen Weltmeisters vertreiben darf. Das wurde nun gerichtlich geklärt.
Paul Schockemöhle hatte gegen Totilas‘ Vorbesitzer Kees Visser geklagt, nachdem der TG-Samen von Totilas zum Kauf angeboten hat. Es handelte sich um Vissers eigene Bestände, die bis dato im Reproduktionslager Holstud gelagert waren. Totilas musste bekanntlich Mitte Dezember wegen einer Kolik eingeschläfert werden.
Wie Paul Schockemöhle nun per Pressemitteilung wissen lässt, hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg zu seinen Gunsten entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen Kees Visser ausgesprochen. Damit darf dieser seine Bestände an TG-Samen von Totilas nicht mehr verkaufen. Ausschließlich die Paul Schockemöhle Hengsthaltung GmbH ist zu Angebot und Verkauf berechtigt.
Totilas kann derzeit auf 28 gekörte Söhne in Deutschland verweisen. Dazu zählen zum Beispiel auch Burg-Pokal Sieger Total Hope und der Vierte des vergangenen Jahres, Top Gear. Sie sind ebenfalls bei Paul Schockemöhle stationiert.
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