Im Verfahren wegen verbotener Medikation bei Isabell Werths El Santo wurde der Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) von der Zweiten Kammer zurückgewiesen. Dagegen haben Werths Anwälte Beschwerde beim Großen Schiedsgericht eingelegt.
Mitte 2012 wurde bei Isabell Werths El Santo im Rahmen der Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld eine Medikationskontrolle durchgeführt, die positiv ausfiel. Man hatte die verbotene Substanz Cimetidin nachweisen können, die gegen Magengeschwüre helfen soll (St.GEORG berichtete). Isabell Werth stritt ab, dass das Pferd damit behandelt wurde und verlangte eine Aufklärung des Sachverhalts. Dem sollte sich die Erste Kammer der FN-Disziplinarkommission widmen, was daran scheiterte, dass Werths Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Mitglieder der Kammer stellte. Nachdem dieser Antrag nun durch die Zweite Kammer zurückgewiesen wurde, haben Werths Anwälte Beschwerde gegen die Entschiedung beim Großen Schiedsgericht eingelegt. Sobald die Anwälte eine Begründung für ihre Beschwerde innerhalb der vorgesehenen Frist nachgereicht haben, muss das Große Schiedsgericht der FN entscheiden, ob die Erste Kammer befangen ist. Wenn die Erste Kammer ihre Zuständigkeit behält, wird sie das Verfahren fortsetzen, andernfalls übernimmt die Zweite Kammer den Fall.dolce gabbana portofino lace up sneakers item | Sneaker News & Release Calendar for 2023 in UK | Grailify | Sneaker News / Release Info , zapatillas de running Kelme asfalto neutro apoyo talón 10k , zapatillas de running Kelme asfalto neutro apoyo talón 10k
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