FEI Tribunal: „Integrität des Reitsports“ durch Turniere in Villeneuve-Loubet aufs Spiel gesetzt

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Mathilda Karlsson aus Sri Lanka und ihr bestes Pferd, der Holsteiner Chopin VA. (© www.toffi-images.de)

Mit deutlichen Worten hat das Tribunal des Weltreiterverbandes (FEI) entschieden, dass die Annullierung der für die Olympiaqualifikation zählenden Weltranglistenpunkte der Turniere in Villeneuve-Loubet (FRA) durch die Generalsekretärin rechtens war. Geklagt hatten die für Sri Lanka reitende Matilda Karlsson und der Rumäne Andrea Herck. Gänzlich ausgefochten ist der Fall aber noch nicht.

In Villeneuve-Loubet, südwestlich von Nizza an der Côte d’Azur gelegen, veranstaltet der Vater von Andréa Herck regelmäßig Springturniere. Auf sechs Turnieren zwischen dem 13. Dezember 2019 und 26. Januar 2020, allesamt CSI2*, waren dort nach Ende des Nennungsschlusses noch zusätzliche Springen in die Ausschreibung aufgenommen worden. Parallel waren die Gewinngelder beinahe verdoppelt worden. Zunächst waren die Turniere mit 41.400 Euro ausgeschrieben, das ist das Minimum, um die 2*-Kategorie zu erreichen. Nach der Abänderung wurden aber 76.500 Euro ausgeschüttet. Damit gab es 50 Weltranglistenpunkte für den Sieger, die auch zur Olympiaqualifikation herangezogen werden konnten. Darüberhinaus wurde die Anzahl eingeladener Reiter auf 20 reduziert. Im Durchschnitt waren in den Springen in Villeneuve-Loubet gerade einmal sieben Reiter am Start, schreibt das FEI Tribunal in seiner heutigen Urteilsbegründung.

Karlsson und Herck gen Olympia dank Villeneuve-Loubet

Im Verlauf des Verfahrens sei deutlich geworden, wie gezielt die Einladungspolitik des Veranstalters zum Nachteil nationaler Reiter, also Reiterinnen und Reiter aus Frankreich, ausgefallen sei. Profitiert hatten Matilda Karlsson, die in Schweden aufgewachsen ist und für ihr Geburtstand Sri Lanka bei den Olympischen Spielen in Tokio an den Start gehen wollte, und der gebürtige Rumäne Andréa Herck, der in Belgien aufwuchs und derzeit in Monaco lebt. Karlsson ist schon länger auf dem Grönwohldhof bei Hamburg zu Hause.

Beiden Reitern waren die in Villeneuve-Loubet gewonnenen Punkte aberkannt worden, nachdem im Lager der Springreiter Unmut über den Umgang mit Weltranglistenpunkten aufgekommen war. FEI Generalsekretärin Sabina Ibañez hatte daraufhin die Springen streichen und die Ergebnisse annullieren lassen.

Das FEI Tribunal gab Ibañez recht: „In seiner endgültigen Endscheidung, stellt das Tribunal fest, dass die Integrität des Sports aufs Spiel gesetzt worden ist“, schreibt die FEI in einer Pressemitteilung. Deswegen hätten „berechtigte Umstände“ für das Vorgehen der Generalsekretärin bestanden. Das FEI Tribunal ist ein unabhängiges Gremium und hat den Einspruch von Karlsson und Herck vom 17. Februar 2020 abgewiesen. Für Generalsekretärin Sabina Ibañez eine „wichtige Entscheidung, um die Integrität des Sports, und vor allem der Olympia-und Weltranglistenpunkte, sicherzustellen“.

21 Tage nach Verkündigung des Spruchs des FEI-Tribunals haben die Kläger nun noch die Gelegenheit, gegen diese Entscheidung vor dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) Einspruch einzulegen.dolce gabbana portofino lace up sneakers item | Sneaker News & Release Calendar for 2023 in UK | Grailify | Men’s Air Jordans 1 release dates

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

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