2012 hat eine 57-jährige Frau aus Malberg im Landkreis Altenkirchen ein Pferd, zwei Esel und drei Ponys durch Messerstiche getötet. Nun wurde sie vom Amtgericht Betzdorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung veruteilt.
Die Angeklagte hatte ihre Taten zum Schluss selbst gestanden. Die Rhein Zeitung zitiert den zuständigen Richter, der sagte, die Tiere seien „auf brutalste Art und Weise abgeschlachtet worden, obwohl es andere Möglichkeiten gegeben hätte.“ Das Problem war anscheinend, dass die Frau um die Versorgung ihrer Tiere fürchtete, nachdem ihr Ehemann verstorben war. Eine Zeugin sagte aus, die Angklagte habe ihr mitgeteilt, sie müsse die Tiere „erlösen, weil sie es bei anderen Besitzern niemals so gut haben würden wie bei ihr.“
Der Staatsanwalt habe hingegen „keine Anzwichen von Überforderung“ bei der Frau zur Tatzeit sehen können. Er hingegen sehe in ihr „eine sehr berechnende Person, die sich bewusst zu diesen schrecklichen Taten entschlossen hat, um sich der Tiere zu entledigen.“ Ein „vernünftiges Tatmotiv sei nicht ansatzweise erkennbar.“ Aber auch der Staatsanwalt räumte ein, dass man um eine Bewährungsstrafe „nicht herumkomme“, da die Frau strafrechtlich noch nie zuvor in Erscheinung getreten war. Seine Strafforderungen: eine Bewährungsstrafe von vier Jahren, eine Geldstrafe von 3000 Euro, die einer Tierschutzorganisation zugute kommen sollte, sowie ein Tierhalteverbot für zwei Jahre.
Auch der Verteidiger der Frau gab zu, dass das „schreckliche Geschehen unstrittig“ und „vollkommen sinnlos“ gewesen sei. Er glaube aber an die Reue seiner Mandantin. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen, mit der sie „immerhin ihren Lebensentwurf zerstört“ habe.
Die nun verhandelten Todesfälle sind aber nicht die erste Auffälligkeit im Zusammenhang mit der 57-jährigen Malbergerin. Amtstierärztin Dr. Ruth Schönberger sagt: „Es gibt im Kreis Altenkirchen keinen einzigen tierhaltenden Betrieb mit einer solchen Häufung von Todesfällen aufgrund von Vergiftungen.“ Die anwesende Rhein Zeitung spricht von „einer dicken Akte zum ,Gnadenbrothof‘ Malberg“, die die Amtsveterinärin unter dem Arm hatte als sie beim Prozess erschien, wo sie dann aufgrund des Geständnisses der Angeklagten doch nicht als Zeugin aussagen musste. Bei den Ermittlungen der Kriminalpolizei auf dem Anwesen der Angklagten waren 2012 außerdem drei Katzenkadaver gefunden worden, denen nach ihrem Tod der Bauchraum fachmännisch geöffnet worden war. Außerdem seien im Wald zwei Hunde vergraben gewesen.
Der Richter folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach vier Jahren Bewährungszeit nicht und verhängte stattdessen ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. In der Urteilsbegründung erklärte er, es könne „von einer inneren Umkehr der Angeklagten ausgegangen werden.“
Tatsächlich berichtet aber die Amtstierärztin, dass es Zeugen gibt, die beobachten, wie die Frau, die inzwischen bei ihrem neuen Lebensgefährten in einem Nachbarort lebt, sich wieder um Tiere kümmert. Sie habe bereits mehrfach geprüft, ob das Fütterungsverbot, welches man aufgrund der auffälligen Häufung von Vergiftungen verhängt hatte, und das Tierhalteverbot engehalten werden. Jedes Mal habe die Frau eine Bescheinigung vorlegen können, dass die Tiere anderen Leuten gehören.
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