Haariger FN-Beschluss: keine Körzulassung für Ganzkörper-Rasierte

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In einer raschen Einigung haben die Vertreter der Zuchtverbände anlässlich der Sitzung des Beirats Zucht bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einen – so es denn konsequent durchgesetzt wird – durchschlagenden Beschluss gefasst.

Pferde, denen die Tasthaare oder die Haare in den Ohrmuscheln entfernt wurden, das sogenannte „clippen“, sollen in Zukunft nicht mehr zu Körungen und Auktionen zugelassen werden, weil diese Härchen wichtige Sinnes- und Schutzfunktionen für das Pferd erfüllen. Sie übermäßig zu entfernen, ist also tierschutzwidrig.
Der Beschluss soll fester Bestandteil in den Regelwerken der einzelnen Verbände werden. Der Vorsitzende des FN-Bereiches Zucht, Theodor Leuchhten, erklärte: „Das ist eigentlich selbstverständlich, da es tierschutzwidrig ist, aber wir wollen das noch einmal extra betonen, denn es kommt immer mal wieder vor, dass Pferde mit entfernten Tasthaaren oder ausrasierten Ohren zu Auktionen oder Körungen vorgestellt werden.“ Zugleich unterstrich er: „Aber wir wollen natürlich weiterhin, dass die Pferde ordentlich frisiert und herausgebracht und in einem guten Pflegezustand zu den Veranstaltungen kommen, es geht hier lediglich darum, tierschutzrelevante Handlungen zu ächten.“ 

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