Hamburg: Strafbefehl gegen Tierquälerin, die Pferde vorsätzlich mit Salzsäure verätzt hat

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Freilauf, Sozialkontakte und artgerechte Fütterung sind extrem wichtig für Pferde. (© www.toffi-images.de)

Heute hätte vor dem Amtsgericht Hamburg ein Fall verhandelt werden sollen, in dem es um Verstöße gegen das Tierschutzgerecht ging. Eine Frau wurde beschuldigt, Pferde mit Salzsäure misshandelt zu haben. Doch die Frau erschien nicht zur Verhandlung. Nun gibt es einen Strafbefehl.

Laut Amtsgericht Hamburg muss sich die Angeklagte B. wegen Straftaten gegen das Tierschutzgesetz in sieben Fällen verantworten. Sie soll zwischen Juni 2020 und Juli 2021 fünf Pferde durch das Auftragen ätzender Flüssigkeiten verletzt haben. Das Ganze soll sich auf einer Weide am Sachsenstieg zugetragen haben. Sie selbst soll auch ein Pony auf der Weide gehalten haben.

Konkret geht es zum einen um das Reitpony Nelly, das die Beschuldigte im Juni 2020 durch Salzsäure so stark auf dem Rücken verletzt hat, dass die Wunde nicht „erfolgreich behandelt werden konnte“. Das Pony musste eingeschläfert werden.

Zum anderen soll B. den Haflinger Momo ebenfalls mittels Salzsäure auf dem Rücken sowie im Bereich der Augen verätzt haben. Momo habe zum Teil großflächige Verletzungen erlitten. Seine Augenlider sind vernarbt.

Unklar ist, warum B. die Ponys misshandelt hat. Wenn sie es überhaupt getan hat.

Doch kein Prozess

Denn das hätte eigentlich im Rahmen einer bzw. mehrerer Gerichtsverhandlungen vor dem Amtsgericht Hamburg geklärt werden sollen. Heute morgen um 9 Uhr war der erste Termin angesetzt. Doch die Angeklagte ist unentschuldigt nicht erschienen.

Die Pressestelle erklärte uns, die Staatsanwaltschaft habe aufgrund des Nichterscheinens der Beschuldigten einen Antrag gestellt, woraufhin ein Strafbefehl nach § 408a StPO erlassen wurde. Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr festgesetzt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, die Beschuldigte muss nicht ins Gefängnis, ist aber vorbestraft.

Sie hat 14 Tage Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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  1. Katja Mückler

    Na wie praktisch ist DAS denn, nicht erscheinen führt zu Ministrafe – zur Bewährung versteht sich – also das ist doch ein Klacks! Oha, per Strafbefehl gesucht – wofür denn? Um sie über das Strafmaß ordnungsgemäss zu informieren? Was sagt uns das? Psychopathen und Tierquäler aller Welt, vereinigt euch!? Na ja, für Menschenquälerei wäre vielleicht die Bewährung weggefallen – zumindest für 1 halbes Jahr gelle? Tiere sind hilflos… Kinder aber auch. Was hat die Dame denn als nächstes für ihre Freizeitgestaltung so geplant? Tja mal abwarten gelle? Armes armes Deutschland.


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