Hannoveraner Verband: Richter schlägt Vergleich im Schade-Prozess vor

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Hannoveraner Brandzeichen (© www.hannoveraner.com)

Gestern wurde vor dem Verdener Arbeitsgericht der Rechtsstreit von Dr. Werner Schade gegen den Hannoveraner Verband verhandelt. Es ging um die fristlose Kündigung des Zuchtleiters und Geschäftsführers. Der Richter hat einen Vergleich vorgeschlagen. Die Faksimile-Unterschrift im Fall des Shiverers Dario reicht nicht als Kündigungsgrund.

Vor dem Arbeitsgericht in Verden trafen sich nun, mehr als zwölf Monate nach dem ersten Termin, Dr. Werner Schade und Carsten Leopold nebst ihrer Anwälte. Leopold ist nach den Neuwahlen im Hannoveraner Verband der Stellvertreter des neuen Präsidenten Dr. Hinni Lührs-Behnke. Schade hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Ihm war seitens seines Arbeitsgebers unter anderem zu Last gelegt worden, er habe ein Faksimile, also eine gescannte Unterschrift des damaligen Vorsitzenden Hans-Henning von der Decken benutzt zu haben. In dem Schriftstück ging es um die Reklamation des Hengstes Dario. Der Dancier-Sohn, der unter dem Shivering-Syndrom leidet, war von der Norwegerin Kristin Andresen ersteigert worden. Weil Shiverer in Dänemark nicht zur Zucht zugelassen werden, wollte sie den Kauf rückabwickeln. Besagte Unterschrift unter dem Schreiben war als Kündigungsgrund vom Hannoveraner Verband angeführt worden.

Pflichtverletzung ja, aber kein Kündigungsgrund

Der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Rinck erläuterte die Sichtweise des Gerichts so: „Der Kläger wollte in der Sache eine Lösung herbeiführen, bei der alle ihr Gesicht wahren“, schreibt die Verdener Kreiszeitung  Gleichzeitig betonte der Richter aber auch, dass Dr. Schade, der sagt er habe in gutem Glauben gehandelt und von der Deckens Einverständnis nach Gesprächen mit dem damaligen Verbandpräsidenten vorausgesetzt, eine Pflichtverletzung begangen habe. Allerdings keine, die eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertige. Schade war 13 Jahre Zuchtleiter und Geschäftsführer des Verbandes und war in der Zeit nie abgemahnt worden.

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Deswegen forderte der promovierte Agrarwissenschaftler u. a. eine Abfindung von 190.000 Euro. Der Vergleich, den die Kammer nun vorgeschlagen hat, sieht eine Zahlung von 145.000 Euro vor. Dazu einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2019. Das heißt, dass Dr. Werner Schade seine Bezüge bis zu diesem Zeitraum nachbezahlt bekäme. Das von Schades Anwältin formulierte Arbeitszeugnis, ein weitere Bestandteil der Klage gegen den Hannoveraner Verband, würde der neugewählte Vorstand ohne weitere Änderungen unterschreiben, wenn Schade sich auf den Vergleich einließe, hieß es gestern seitens Carsten Leopold. Der Summe von 145.000 Euro könne er nicht zustimmen. Dies müsse durch einen Vorstandsbeschluss geschehen. Richter Dr. Klaus Rinck hatte die Höhe der Summe in seinen Ausführungen als „fair und angemessen“ bezeichnet.

Wie geht es weiter?

Die beiden Parteien haben nun unterschiedliche Fristen sich zu äußern. Bis zum 15. November erwartet das Gericht die Stellungnahme seitens des Hannoveraner Verband. Werner Schade als Kläger hat den 12. November als Termin. Sollte es zu dem Vergleich kommen, würde sich der Hannoveraner Verband verpflichten, keine Schadensersatzansprüche gegenüber seinem ehemaligen Geschäftsführer geltend zu machen. Das ist deswegen von Interesse, weil der Fall Dario die Gerichte auch weiterhin beschäftigt. Kristin Andresen als Käuferin und Ernst Kemper als Verkäufer prozessieren gegen den Hannoveraner Verband. Ein Termin wurde nun aber vertagt, weil der Anwalt des Hannoveraner Verbandes krank ist.nike sb dunk sizing and fit guide | cheap air jordan 1 mid

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

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