Heute wurde im Bundesrat die Novelle des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Nun ist es ganz sicher: Der Schenkelbrand darf – neben dem Transponder – weiter als Kennzeichnung für Pferde eingesetzt werden.
Zwar hatte der Bundstag die Reform des Tierschutzgesetzes bereits im Dezember beschlossen. Aber dem musste der Bundesrat noch zustimmen, ehe die Gesetzesänderung in Kraft treten kann. Das ist nun geschehen. Laut dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand bis Ende 2018 als Kennzeichnung zugelassen. Danach bleibt der Brand zwar erlaubt, muss aber mit einer lokalen Schmerzanästhesie verbunden werden.
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