Kürten kämpft, Tebbel protestiert, Hassmann lenkt ein

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Der Medikationsfall Maike von Jessica Kürten geht vor das FEI-Tribunal. Das teilte die im rheinischen Hünxe lebende irische Reiterin in Abstimmung mit ihrem Schweizer Anwalt Dr. Ulf Walz mit. Am Montag wurde sie von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) informiert, dass auch die B-Probe, die dem Pferd nach seinem Sieg beim CSIO La Baule im Mai 2007 entnommen worden war, positiv auf die im Pferdesport weitgehend unbekannte Substanz Etoricoxib sei. 

Bereits nach der positiven A-Probe hatte Kürten bestritten, ihrem Pferd das Medikament, das in der Humanmedizin bei Gicht und Arthrose verwendet wird, gegeben zu haben. Weder ihr noch ihrem Tierarzt sei das Mittel bekannt. Die FEI hatte der Reiterin angeboten, gegen eine Geldstrafe von 750 Schweizer Franken und nachträgliche Disqualifikation die auch die Rückgabe des Sieggeldes von 22500 Euro bedeutet hätte zügig abzuwickeln. Kürten lehnte dieses Schnellspurverfahren (Fast Track) ab.
Jetzt bauen Kürten und ihr Anwalt auf die Einstellung des Verfahrens aufgrund von Formfehlern, die ihrer Ansicht nach bei der Analyse der Proben gemacht worden sind. So durfte der von Kürten benannte Zeuge, der Züricher Chemiker Dr. Laurent Bigler, im FEI-Labor in der Nähe von Paris zwar der Öffnung der Probe beiwohnen, aber nicht der eigentlichen Analyse. Zwar befindet sich das Labor hier in Einklang mit den Regeln der FEI von der Anwesenheit des Zeugen beim Analyseprozess steht nichts im Reglement aber der Weltreiterverband befindet sich damit im Widerspruch zu den Bestimmungen der World Anti Doping Agency (WADA), der höchsten Dopingkontrollinstanz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die auch für die FEI in diesem Punkt verbindlich sind. Dort heißt es ausdrücklich, dass der Sportler das Recht hat, einen Zeugen zur Analyse zu schicken. Hier wird Walz wohl einhaken.
Kürten moniert außerdem, dass die B-Probe in demselben Labor wie die A-Probe untersucht wurde, das entspricht freilich den überarbeiteten FEI-Regeln, die seit 2006 gelten. Die FEI hat bisher die gefundene Menge von Etoricoxib nicht bekanntgegeben, das braucht sie nach ihren Regeln nicht unbedingt, da für diese, wie für die meisten Substanzen, die Null-Lösung gilt. Das heißt, jede noch so kleine Menge stellt einen Fall von verbotener Medikation dar. Allerdings hat die Reiterin einen Anspruch auf einen Analysebericht, den sie bisher noch nicht erhalten hat. Das Mittel fällt in die Klasse Medikation A, nicht unter Doping. Eine Verurteilung würde damit nicht das vorzeitige Olympia-Aus für die Irin bedeuten. Der Fall wurde bereits während der Europameisterschaft in Mannheim publik, wahrscheinlich, so vermutet Kürten, durch eine Indiskretion des irischen Reiterverbandes, mit dem sie seit Jahren im Clinch liegt. So wurde ihr übel genommen, dass sie im Nationenpreis von Kopenhagen für das irische Team auf dem unerfahrenen Pferd Jipey Dark startete und im ersten Umlauf ausschied, während sie am selben Wochenende ihre besten Pferde mit zum CSIO La Baule nahm, um dort mit Maike den Großen Peis zu gewinnen.
Weiterkämpfen will auch René Tebbel, bei dessen Pferd Ideal de Reve beim CHIO Aachen im Juli ein überhöhter Testosterongehalt festgestellt wurde. Das Pferd, das ihm nur probeweise für zwei Turniere von seinen amerikanischen Besitzern zur Verfügung gestellt wurde, steht inzwischen in Italien. Dort wurde es im Auftrag Tebbels vom früheren FEI-Tierarzt Peter Cronau, der ihm vor einigen Jahren bereits in einem andern Fall zur Seite gestanden hat, untersucht. Cronau diagnostizierte einen Tumor an der Gebärmutter, der für den erhöhten Testosterongehalt verantwortlich sein soll. Modernste bildgebende Verfahren sollen die Diagnose bestätigen, Tebbel, der ebenfalls von Walz vertreten wird, rechnet mit Freispruch. Das wäre für ihn besonders wichtig, weil Testosteron unter die schwerstwiegende Kategorie Doping fällt. Verurteilte Dopingsündern sind für die kommenden Olympischen Spiele automatisch gesperrt. Nachdem er mehrfach für das deutsche Team nicht berücksichtigt wurde, hat Tebbel seine Bereitschaft erkennen lassen, auch für eine andere Nation unter dem olympischen Feuer zu reiten.
Toni Hassmann hingegen hat die zweimonatige Sperre, die das FEI-Tribunal gegen ihn verhängte, akzeptiert. Bei dem Pferd Classic H, das sich erst seit wenigen Wochen in seinem Stall befand, wurden beim Weltcupturnier in Bordeaux 2006 zwei verbotene Substanzen gefunden, Betamethason und Methylprednisolon. Damit handelte es sich um einen Cocktail und automatisch um einen Dopingfall. Hassmann konnte dem FEI-Tribunal aber glaubhaft machen, dass das eine Mittel bereits ohne sein Wissen vor der Abreise des Pferdes aus USA gegeben worden sei, das andere zwei Wochen vor dem Turnier wegen einer akuten Behandlung, wodurch sich die Abbauzeit verzögert hätte. Die FEI stufte den Fall zur Medikation A herunter, Hassmann wird nun im November und Dezember pausieren.

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