Medikationsfall Jessica Kürten

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In den Medikationsfall Jessica Kürten kommt Bewegung. Sie will keinen Schuldspruch der FEI akzeptieren.

Die irische Springreiterin Jessica Kürten und ihr Schweizer Anwalt Ulf Walz sind fest entschlossen, den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzurufen, falls die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) die Reiterin nicht vom Vorwurf der unerlaubten Medikation freispricht. Bei Kürtens Pferd Maike war in der beim CSIO La Baule  2007 genommenen Dopingprobe der verbotene Entzündungshemmer Extoricoxib  gefunden worden. Auch von der Urin-B-Probe gab das FEI-Labor in Frankreich einen positiven Befund bekannt. Dieser Befund wird nun von Walz angezweifelt. Er nennt drei Skandale in der Abwicklung der Analysen, die seiner Ansicht nach den Freispruch der Reiterin zwingend erfordern. Zum ersten sei dem Zeugen der  Reiterin, einem Schweizer Chemiker, zwar die Anwesenheit bei Öffnung und Identifikation der Analysen gestattet worden, aber nicht bei der Analyse selbst. Das entspricht zwar den FEI-Regeln, aber nicht denen der WADA, der Kontrollinstanz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), denen sich auch die FEI verpflichtet hat. Der Reiterverband macht geltend, dass das WADA-Reglement Sonderregelungen für bestimmte Sportarten vorsieht. Das würde freilich bedeuten, dass Reiter weniger Rechte als andere Sportler haben, was die Analyse der Dopingkontrollen angeht. Walz bemängelt, dass hinter verschlossenen Türen dasselbe Labor, das die positive A-Probe analysiert hat, nun mit der Analyse der B-Proben befasst sei, und wittert Korruption.

Von einem Skandal spricht er auch im Zusammenhang mit der Tatsache, dass ihm bis heute die vollständigen Analyse-Unterlagen nicht vorlägen. Das Dopinglabor habe die Herausgabe von einer Geheimhaltungserklärung abhängig gemacht, was Walz ablehnte. Zum Dritten will er erfahren haben, dass die Analyse der B-Blutprobe negativ sei, ohne dass die Reiterin von der Analyse der B-Blutprobe überhaupt informiert wurde. Sie war bis dahin nur von einer Anaqlyse der Urinprobe unterrichtet worden. Eine Frechheit erster Güte, schimpft Walz. Tatsächlich gilt die Analyse der Urinprobe als länger verwertbar und aussagekräftiger, eine negative Blutprobe würde demnach nicht zwingend als Unschuldsbeweis gewertet werden müssen. Walz kritisiert auch die unterschiedlichen Standard der verschiedenen FEI-Labors. Das schaffe Ungerechtigkeit, weil das eine Labor etwas finde, das nächste nicht.

Nachdem alle Beteiligten ihre Stellungnahmen schriftlich abgegeben haben, wurde der Verhandlungstermin am 21. Februar abgesagt. Jetzt warten Kürten und ihr Anwalt auf die Entscheidung des FEI-Tribunals. Kürten versichert nach wie vor, sie habe ihrem Pferd keine verbotene Substanz gegeben. Das Angebot der FEI, durch die Akzeptanz einer Geldstrafe von 750 Euro das Verfahren im Schnelldurchgang abzuwickeln, hatte sie abgelehnt. Bisher sind ihr Kosten in sechsstelliger Euro-Höhe entstanden. Ich bin unschuldig und habe dies auch bewiesen. Was hier passiert ist, wünsche ich keinem Profisportler, sagt Kürten.

 

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