Es hatte sich ja bereits vor einigen Tagen angedeutet, nun ist es Gewissheit: In Schleswig-Holstein gelten ab morgen Lockerungen für kontaktfreie Sportarten und das bedeutet für den Pferdesport, es darf wieder trainiert und unterrichtet werden.
Das gilt zumindest eingeschränkt unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften. Was noch nicht wieder erlaubt ist, sind Turniere und andere Veranstaltungen. Aber immerhin darf wieder Reitunterricht stattfinden.
Matthias Karstens, der Geschäftsführer des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein, sagt: „Wir sind sehr froh über die ersten Lockerungen, die die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen hat. Der Pferdesport ist eine Freiluft- und Individualsportart, die zum großen Teil an der frischen Luft und ohne Kontakt zwischen Menschen stattfindet. Mit diesen Lockerungen kann ein eingeschränkter Unterrichts- und Trainingsbetrieb ab dem 4. Mai wieder aufgenommen werden, ein Wiederbeginn des Turniersports bleibt dagegen vorerst ausgeschlossen.“
Es gilt für Reitschüler und -lehrer den Mindestabstand von 1,5 Metern stets zu wahren. Zudem hat der Pferdesportverband Schleswig-Holstein mit einer weiteren Liste noch einmal die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen aufgezählt, die nun zu beachten sind:
- Reduzierung/Begrenzung der Anwesenheitszeiten auf der Pferdesportanlage und die Betonung des verantwortungsvollen Schutzes der Menschen.
- Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Sportanlage nicht betreten.
- Nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheitszeiten der Menschen auf der Pferdesportanlage.
- Die Anzahl der Pferde und Menschen, die gleichzeitig in einer Reithalle bzw. auf einem Reitplatz trainieren, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand gewährleistet.
- Die Anzahl der Pferde, die in einem Stalltrakt gleichzeitig gepflegt werden, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand gewährleistet.
- Reduzierung der Kontakte auf das Minimum und Einhaltung der Mindestabstandsregeln zu anderen Personen.
- Benennung einer Person auf der Pferdesportanlage, die für die Überwachung und Beratung zu Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben verantwortlich ist.
- Einhaltung aller Maßgaben zum Infektionsschutz, wie zum Beispiel Handhygiene.
- Besonderer Schutz der Angehörigen von Risikogruppen.
- Infektionsrisiken in allen Bereichen der Pferdesportanlage und für alle Maßnahmen und Angebote abwägen, einordnen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.
Turnierbetrieb
Wann wieder Turniere, Lehrgänge etc. stattfinden dürfen, steht noch nicht fest. Schleswig-Holstein hatte schon im Zuge der Verkündung des Großveranstaltungsverbots bis 31. August bekannt gegeben, dass das Land sämtliche Events, bei denen 1000 Leute und mehr zusammenkommen, als solche definiert.
Matthias Karstens: „Wir müssen jetzt zu einer Art Normalität im Einklang mit dem Coronavirus kommen. Dazu gehört gerne kurzfristig auch der eingeschränkte Wettkampfbetrieb.“
Man setze sich dafür ein, dass Tuniere „verantwortungsbewusst und stets an den aktuellen Sachstand und die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben“ angepasst wieder stattfinden können. Dazu stehe man schon seit Wochen im Austausch mit der Landespolitik. Aktuell habe sich in Sachen Turnierreiterei aber noch nichts an der Situation geändert, wiederholt Karstens.
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