Die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ist das Regelwerk für den Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen. Ab dem 1. Januar 2021 treten einige Änderungen in Kraft.
Weil die FN-Tagungen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Maßnahmen nur virtuell stattfinden konnten, hatte der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Nachhinein schriftlich über die Änderungen in der LPO abgestimmt. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2021 für alle leistungssportlichen Turnierprüfungen in Deutschland. Hier die Neuerungen in der Übersicht:
Außer Konkurrenz
Reiter, die wegen einer zu hohen Leistungsklasse eigentlich nicht in einer Prüfung starten dürfen, können dies auch weiterhin „außer Konkurrenz“ tun, sofern der Veranstalter dies in der Ausschreibung erlaubt. Allerdings muss eine reguläre Nennung oder Nachnennung abgegeben werden, dies wurde nun in der LPO noch einmal klargestellt. Außerdem dürfen Teilnehmer künftig nach dem Start außer Konkurrenz auf dem demselben Turnier mit demselben Pferd auch an weiteren Prüfungen der entsprechenden Disziplin teilnehmen, was bisher nicht gestattet war.
Beinschutz
Ebenso wie im internationalen FEI-Reglement gilt ab 2021 ein Verbot für die sogenannten „Zuckis“ – eine Art von Hinterhandgamaschen oder Streichkappen, die bei entsprechend fester Verschnallung die Pferde zu mehr Vorsicht über dem Sprung animieren soll. Diese neue Regel gilt für alle Springprüfungen der Klassen E bis S. Die Streichkappen-Regelung für Springpferdeprüfungen bleibt dagegen wie gehabt. Schon seit der LPO 2018 ist es zudem Vorschrift, dass jeglicher Beinschutz mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen grundsätzlich nicht mehr verändert werden darf.
Generelle Helmpflicht
Auch in puncto Kopfschutz folgt die LPO dem Vorbild der FEI: Ab 2021 ist das Tragen eines Reithelms in Dressurprüfungen Pflicht. Dies gilt für alle Altersklassen.
Nenngeld
Da die Anzahl der tatsächlichen Starter in Prüfungen der schweren Klasse häufig deutlich niedriger ist, als die Zahl der Nennungen, kann der Veranstalter bei einer Dotierung von bis zu 4.000 Euro (statt bisher 1.500 Euro) per Ausschreibung festlegen, dass ein „Einsatz“ fällig wird – also keine in Nenn- und Startgeld gesplittete Teilnehmergebühr.
Ponymessen
Beim Ponymessen zieht die FN ebenfalls mit der FEI gleich: Eine von einer anderen (ausländischen) FN ausgestellte nationale Messbescheinigung wird innerhalb der LPO nicht anerkannt, dafür aber die internationale FEI-Messbescheinigung gemäß VetRG FEI ab dem Jahr 2020. Das Ergebnis einer Pony-Messung (Messbescheinigung) ist der FN in jedem Fall durch die jeweilige Landeskommission mitzuteilen.
Ponyprüfungen
Da immer weniger reine Ponyprüfungen ausgeschrieben werden, ist ab 2021 die Teilnahme an Dressurpferde- und Springpferdeprüfungen der Klasse A künftig auch für sechsjährige Ponys ohne Einschränkung hinsichtlich ihrer Vorerfolge erlaubt, sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Dies gilt analog für siebenjährige Ponys in Dressur-und Springpferdeprüfungen der Klassen L und M. Außerdem empfiehlt die LPO „dringend“ den Pony-Ausgleich in Springprüfungen der Klasse E bis M, bei dem die Abstände von Distanzen und Kombinationen für Ponys entsprechend angepasst werden.
Punktespringen
Die Zahl der maximalen Hindernisse in Punkte-Springprüfungen wird von zehn auf zwölf erhöht. Platziert wird in Punktespringen zukünftig nur noch, wer mindestens einen Punkt erreicht hat. Bisher konnten man es aufgrund fehlender Einschränkungen auch noch mit Minuspunkten in die Platzierung schaffen.
Reitstiefel
Für Reitstiefel gilt bereits: Das Material spielt keine Rolle. Diese Regelung greift ab 2021 nun auch für Chaps – damit sind also auch Stiefelschäfte aus Kunstleder zulässig, sofern sie optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen.
Schnupperlizenz
Die Schnupperlizenz ist erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen der Klasse E gemäß LPO. Reiter mit einer Schnupperlizenz haben automatisch die Leistungsklasse 7, das Mindestalter für die Beantragung ist sechs Jahre. Die Erstausstellung ist kostenlos. Jede Wiederausstellung kostet 10 Euro und kann ab 2021 beliebig oft wiederholt werden. Diese Regelung gilt auch für das Voltigieren und Fahren. Im § 20 wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass für die Erstausstellung einer Schnupperlizenz kein Reit- oder Fahrabzeichen notwendig ist.
Startfolge
Wenn Reiter auf einem Turnier in einer Prüfung oder parallel stattfindenen Prüfungen mit mehreren Pferden am Start sind, kommt es oft zu Schwierigkeiten bei der Startreihenfolge. Um Diskussionen mit der Meldestelle zu vermeiden, gilt hier ab 2021 eine neue Regelung. Die Startfolge in der Prüfung in der höheren Klasse muss eingehalten werden. Die Startfolge in der Prüfung mit der niedrigeren Klasse kann vom Teilnehmer vor Meldeschluss und nach Absprache mit der Meldestelle selbst festgelegt werden. Bei zwei Prüfungen derselben Klasse/Sternekategorie kann der Teilnehmer wählen, in welcher der beiden er seine Startfolge selbst festlegen möchte.
Springprüfung mit direkt anschließendem Stechen
Direkt nach dem fehlerfreien Normalparcours ab ins Stechen? Diese neue Prüfungsform hat sich auf den Turnieren unter Corona-Bedingungen bewährt und soll nun beibehalten werden. Der Stechparcours kann vor Beginn der Prüfung besichtigt werden.
Zwei-Phasen-Springprüfung
Eine neue Variante gibt es bei den Zwei-Phasen-Springprüfung. Unabhängig von ihrer Leistung in der ersten Phase, erreichen alle Teilnehmer Phase zwei. Für die Platzierung zählen die Strafpunkte aus beiden Phasen sowie die Zeit aus der zweiten Phase.
Quelle: fn-presscheap air jordan 11 | is air jordan outlet legit reddit
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar