In Absprache mit dem Fachausschuss Voltigieren der Deutschen Richtervereinigung (DRV) hat sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) darauf geeinigt, die Anpassungen für die Abnahme der Voltigieranzeichen noch bis Mitte des Jahres beizubehalten.
Grund dafür ist die andauernde Corona-Pandemie und die sich mit ihr ständig verändernden Hygienemaßnahmen, an die sich auch Reitsportler immer wieder neu anpassen müssen. Die Anpassungen sollen bis zum 30. Juni 2022 gelten und den Beteiligten Planungssicherheit bei der Durchführen von Abzeichenprüfungen im Voltigieren geben.
Abzeichenlehrgänge und -prüfungen sind deshalb so wertvoll für den Reitsport, weil sie für die Absolvierenden einen Trainingsanreiz und eine Motivation darstellen und gleichzeitig den Reitvereinen finanzielle Einnahmen erbringen. Die Anpassungen gewährleisten, dass die geltenden Hygienemaßnahmen zu jeder Zeit eingehalten werden können. So darf bei der Abnahme der Voltigierabzeichen 10, 9, 7 und 5 auf das Hochhelfen aufs Pferd durch eine zweite Person verzichtet werden. Stattdessen können die Prüflinge eine Treppe oder Aufstiegshilfe nutzen. Zudem darf bei den Abzeichen 10, 9 und 7 auf die Partnerübung verzichtet werden.
Darüber hinaus entfällt die vorgeschriebene Wartezeit von drei Monaten zwischen den Voltigierabzeichen VA 4 und VA 3. Vor allem den erfahrenen Voltigierern könne damit der Erwerb beider Abzeichen ermöglicht werden, sodass sich die Gesamtanzahl der Einzelvoltigierer für dieses und das folgende Jahr erhöht.
Weitere Informationen zu dem Umgang mit dem Coronavirus im Reitsport finden Sie hier.
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