FEI definiert Rechte zu Video-Posts neu

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FEI World Championships Herning Denmark 2022

Kamera am Rand des Stadions bei der Weltmeisterschaft in Herning 2022. (© Pauline von Hardenberg)

Der Weltreiterverband (FEI) rudert in Bezug auf die Veröffentlichung von Video-Posts zurück. Gefilmt werden darf alles. Wer, was, wo von welchen Prüfungen auf bestimmten Turnieren posten darf, ist jetzt klarer definiert. Die Regeln fallen weniger restriktiv aus.

Der Weltreiterverband (FEI) sah sich wegen der Richtlinien zu Video-Posts einem Shitstorm ausgesetzt. Nicht weniger als die Pressefreiheit sahen viele Menschen, vor allem in den Sozialen Medien, in Gefahr. Dabei sind dies selten Journalisten, sprich die Pressefreiheit hat für sie unmittelbar keinerlei Bedeutung. Der FEI war es wichtig, mit den am 12. Februar 2024 veröffentlichten Guidelines die Position der Rechteinhaber zu stärken. Also klar zu definieren, welche Rechte Medienunternehmen von der FEI als Veranstalter von Großevents wie Welt- und Europameisterschaften, Weltcup- und Nationenpreisserien, erwerben. Dabei geht es um bewegte Bilder, nicht um Fotos.

Fünf Jahre nahezu unbeachtet

In einer Pressemitteilung verweist der Weltreiterverband nun auf eine neu eingerichtete Seite auf der Internetpräsenz der FEI. Die Neufassung sei notwendig gewesen, weil es immer wieder zu umfassenden Regelverstößen gekommen sei. Nichtrechteinhaber, die auf den Turnieren akkreditiert waren (von Medien bis Pflegern) seien unsicher gewesen, was erlaubt war und was nicht. Teilweise hätten Menschen ganze Prüfungen mit ihren Smartphones live gestreamt. Ein klarer Verstoß zum Nachteil der Rechteinhaber. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Abreiteplatz – Filmen oder nicht, Zensur?

Viele Diskussionen gab es unter anderem über den Umgang mit Videos, die auf Abreiteplätzen entstehen. In den Sozialen Medien gab es dazu unzählige Kommentare. Die Befürchtung: Die neuen Richtlinien sollten verhindern, dass Filmmaterial, das das Image, das die FEI vom Reitsport nach draußen vermitteln möchte, einen Kratzer erhalten könnte.

Diesem Ansatz widerspricht die FEI auf der Webseite jetzt deutlich:

„Wenn jemand auf einer FEI-Veranstaltung, einschließlich der ,FEI Named Events‘, ein Verhalten beobachtet, das ihm Sorgen bereitet, ist es kein Problem für die Person, die das fragliche Verhalten filmt. Wir ermutigen jeden, der ein besorgniserregendes Verhalten beobachtet hat, es zu melden, indem er das Filmmaterial direkt an die FEI weitergibt, damit diese es weiterverfolgen kann.“

Entscheidend ist auch hier wieder den Unterschied zu machen zwischen Filmen und der Veröffentlichung von Video-Posts. Gefilmt werden darf zunächst alles von jedem. Videos dürfen aber nicht auf Instagram, YouTube oder anderen Kanälen erscheinen. Einer Diskussion mit einem Steward beispielsweise oder ein Senden des Videomaterials an Medienvertreter, die die Situation nicht live vor Ort erlebt haben, ist also durchaus möglich. Und das gilt nicht mehr so generell, wie es zunächst geklungen hatte.

Änderung für Weltcup-Turniere

Der Umfang der Einschränkungen wurde von der FEI präziser definiert. Zunächst hatte es auf Nachfrage geheißen, die Videoveröffentlichungen von Turnieren, die beispielsweise eine Weltcup-Qualifikation im Programm haben, seien generell verboten. Nun wurde neu formuliert. Jetzt gilt es nur noch für die jeweilige Prüfung. Im Wortlaut heißt es: „Zweitens ist es wichtig, klarzustellen, dass diese Richtlinien nicht für alle FEI-Veranstaltungen gelten, sondern nur für die jeweiligen Prüfungen bei FEI-benannten Veranstaltungen (so würden beispielsweise bei FEI Dressage World Cup™-Turnieren nur die beiden FEI Dressage World Cup™-Wettbewerbe [Grand Prix und Kür] unter diese Richtlinien fallen), und daher nur bei FEI-Meisterschaften und den folgenden Serien und Finals anwendbar sind.“

Sprich: Das alle anderen Springen und Dressuren sind nicht betroffen. Ein Freifahrtschein fürs hemmungslose Video-Posten ist aber auch das nicht. Denn die Rechte für diese Prüfungen liegen beim Veranstalter. Er entscheidet, ob und wenn ja welche Videos veröffentlicht werden dürfen. Mit diesen Regeln hat die FEI nichts zu tun.

Keine Clips für Medienschaffende

Bekräftig wird, dass akkreditierte Journalisten nur Bewegtbild von einer Parcoursbesichtigung auf Social Media oder anderswo posten dürfen, wenn es eine von der Pressestelle vor Ort organisierte Parcoursbesichtigung gibt. Dazu schreibt die FEI: „Diese Einschränkung hat zwar einige Kontroversen ausgelöst, ist aber branchenüblich im Sport, und Sie werden feststellen, dass für viele andere Sportereignisse ähnliche Regelungen gelten.“

Die neue FEI-Seite mit den FAQs zu Video-Posts

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

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