Der Weltreiterverband (FEI) hat seine Medikations- bzw. Dopinglisten überarbeitet. Wir haben mit Dr. Henrike Lagershausen über die Neuerungen gesprochen, der Leiterin der Abteilung Veterinärmedizin bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
Manches, was bislang als „banned substance“, also als Dopingsubstanz, galt, steht nun im Bereich verbotene Medikation („controlled medication“). Andersherum werden andere Substanzen, die bislang als verbotene Medikation galten, nun als Doping behandelt.
Der Unterschied zwischen beiden Kategorien: Als „verbotene Medikation“ gelten jene Substanzen, die zwar in der Behandlung von Pferden gängig, auf dem Turnier jedoch verboten sind. Banned Substances haben hingegen überhaupt nichts im Organismus der Pferde zu suchen, auch nicht außerhalb des Wettkampfs. Dazu zählen beispielsweise Psychopharmaka oder Opiate aus der Humanmedizin.
Dr. Henrike Lagershausen von der FN sagt, die Änderungen der Equine Prohibited Substances List (EPSL) der FEI seien „überwiegend nachvollziehbar.“ Hier sind sie noch einmal im einzelnen:
- Budesonid ist eine Substanz, die bislang als banned substance galt und nun als controlled medication geführt wird. Dr. Henrike Lagershausen erklärt: „Diese Verschiebung hatte ich selbst angeregt, da es in unserem nationalen Regelwerk als unerlaubte Medikation im Wettkampf (Karenzzeit: 7 Tage) eingestuft ist und sogar im Verzeichnis der zur Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffe (sog. Positivliste für Equiden) aufgeführt ist und dementsprechend durchaus seine Berechtigung in der Pferdemedizin hat – natürlich nur außerhalb des Wettkampfs!“
- Clodronsäure stand bislang gar nicht auf der Liste und wird nun als controlled medication geführt. Dazu Dr. Lagershausen: „Das war ein richtiger Schritt. In dem Präparat Osphos wirkt Clodronsäure dem Knochenabbau entgegen.“
- Für Cobalt wurde ein Schwellenwert eingeführt. Dr. Lagershausen erläutert: „So sollen laut FEI positive Fälle durch Vitamin B12 Ergänzungen ausgeschlossen werden. Ob eine Extragabe von Vitamin B12 beim Pferd sinnvoll bzw. notwendig ist, ist fragwürdig. Das Pferd synthetisiert selbst ausreichend Vitamin B12. Dafür ist eine ausreichende Menge Cobalt vonnöten, die jedoch auch durch die Nahrungsaufnahme in der Regel gedeckt ist.“
- Das Immunsuppressivum Cyclosporin durfte auch bislang während des Wettkampfs in Form eines Augenimplantats oder einer Augensalbe eingesetzt werden, sofern dies bei Ankunft des Pferdes auf dem Turnier mit dem sogenannten Veterinary Form 2 angezeigt wurde, welches es allerdings ab 2018 nicht mehr gibt. Das Veterinary Form 2 war bis dato von der für das Pferd verantwortlichen Person (Person Responsible, PR, in aller Regel der Reiter) auszufüllen. Des Weiteren musste dieses Formblatt ausgefüllt werden, wenn eine Stute mit dem Hormon Altrenogest behandelt wurde.
- Dazu kommen einige Substanzen, die vorher nicht gelistet waren. Dr. Henrike Lagershausen betont: „Es ist wichtig, dass neue Substanzen immer aktuell hinzugefügt werden!“
- Einige Substanzen, die vorher als „banned“ galten, finden sich nun auf der Liste der kontrollierten Medikation wieder. Dazu erklärt Dr. Lagershausen: „Eine Verschiebung von vormals banned substances in die Kategorie der controlled medication passiert immer dann, wenn ein therapeutischer Nutzen gesehen wird und die Substanz eine Berechtigung in der Pferdemedizin hat.“ Das kann also durchaus im Sinne des Pferdes sein.
- Einige banned substances haben den Zusatz „specified substance“ erhalten, z.B. Colchicin oder Demecolcine, toxische Alkaloide der Herbstzeitlosen. Hier wird davon ausgegangen, dass diese Substanzen eher durch eine Kontamination von Futtermitteln ins Pferd gelangen. Die FEI gibt dazu folgenden Hinweis in der EPSL:
Verbotene Substanzen, die als Specified Substances in der Liste vermerkt sind, sollten auf keinen Fall als weniger wichtig oder weniger gefährlich betrachtet werden wie andere verbotene Substanzen. Es handelt sich hier vielmehr um Substanzen, bei denen es wahrscheinlicher ist, dass sie vom Pferd aufgrund eines anderen Umstandes aufgenommen wurden als dem, die sportliche Leistung zu erhöhen, z.B. durch eine Futterverunreinigung.
Das internationalen Regelement der FEI unterscheidet sich vom nationalen der FN wie folgt: „Wir unterscheiden auch innerhalb der abseits vom Turnier durch den Tierarzt einsetzbaren Substanzen zwischen Dopingsubstanzen (also Substanzen mit einem erhöhten Missbrauchspotential, z.B. Acepromazin) und Substanzen, die als unerlaubte Medikation im Wettkampf gelten“, so Dr. Lagershausen. „Unsere Liste I (Doping – im Wettkampf verboten) und unsere Liste II (unerlaubte Medikation – im Wettkampf verboten) werden bei der FEI in der Liste der „controlled medication“ zusammengefasst. Die „banned substances“ der FEI sind dann unsere Liste III: Substanzen, die im Training UND im Wettkampf verboten sind, also niemals für ein Sportpferd verwendet werden dürfen.“Luxury Online Shop | High-End Designer Fashion Store Shopping | JmksportShops | nike air jordan 1 factory outlet
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