Bislang hatte der Weltreiterverband FEI festgelegt, dass der Mutterschutz einer internationalen Reiterin wenigstens sechs Monate betragen solle. Dagegen gab es Proteste und nun hat die FEI das Regelwerk angepasst.
Unter anderem die beiden deutschen Reiterinnen Janne Friederike Meyer-Zimmermann und Jessica von Bredow-Werndl, die nach der Geburt ihrer Kinder selbst betroffen waren, haben auf die Ungerechtigkeit des bestehenden Systems bei der FEI hingewiesen.
Bislang sah die „Maternity Leave Rule“, also die Mutterschutz-Regel vor, dass Reiterinnen mindestens sechs und höchstens zwölf Monate Dispens beantragen konnten, ohne ihre Weltranglistenpunkte zu verlieren.
Jessica von Bredow-Werndl wollte nach der Geburt ihrer Tochter Ella beim Ludwisburger Pferdefestival Ende September wieder in den internationalen Turniersport einsteigen. Sie hätte dafür auch in Kauf genommen, die Weltranglistenpunkte aus den Monaten des Vorjahres zu verlieren. Doch die FEI hat ihr den Start gänzlich verweigert unter dem Hinweis auf die Regel, dass sie mindestens sechs Monate pausieren muss.
Dies sei eine falsche Auslegung, fand damals FN-Justiziarin Constanze Winter: „Unsere Interpretation der Regelung ist, dass wenn Athletinnen Mutterschaftsurlaub beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Demgegenüber ist nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss. Die Sportlerinnen können ihn also früher beenden. Mit dem Monat, in dem sie das erste Mal wieder starten, endet der Erhalt der alten Punkte aus dem vorherigen Anrechnungszeitraum.“
Die FN wollte zusammen mit Aktiven und Ausschüssen Vorschläge zur Anpassung der Regel einreichen. Angepasst wurde die Regel nun, wenngleich auch „nur“ mit einer Verkürzung des Mindestzeitraumes. Gestern hat das FEI-Präsidium im Rahmen einer Telefonkonferenz beschlossen, den Mindestzeitraum auf drei Monate zu beschränken, die Höchstdauer aber bei zwölf Monaten zu belassen. Das gilt allerdings nur für den Mutterschaftsurlaub. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten bleibt es bei mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
Wobei es den Reitern natürlich freigestellt ist, gar keine offizielle Auszeit bei der FEI zu beantragen und stattdessen zu akzeptieren, dass sie Weltranglistenpunkte verlieren, wenn sie aufgrund einer Schwangerschaft oder auch Krankheit pausieren müssen. Dann können sie frei entscheiden, wann sie in den Sport zurückkehren.
Für Dressur, Springen und Fahren wurde das Update so beschlossen. Im Distanz- und Parasport soll die Regel ebenfalls aufgenommen werden. Das Vielseitigkeitskomitee hat sich „aus Gründen des Risikomanagements“ dagegen ausgesprochen, die Regelung auch in der Vielseitigkeit zur Anwendung kommen zu lassen. Bei den Voltigierern wird die Sache derzeit geprüft.
FEI-Generalsekretärin Sabrina Ibáñez kommentierte:
„Es ist eine gute Nachricht, dass der Vorstand eine größere Flexibilität in Bezug auf den Mutterschaftsurlaub ermöglicht hat. Die FEI war eine der ersten internationalen Sportorganisationen, die im April 2010 Bestimmungen für den Mutterschaftsurlaub eingeführt hat, und wir sind weiterhin verpflichtet, das Wohlergehen unserer Athleten zu schützen. Diese Regeln wurden zunächst für den Springsport eingeführt und dann schrittweise auf Dressur und Fahren ausgeweitet. Dies geschah, um Athleten, die ein Baby bekommen haben, die Möglichkeit zu geben, nicht alle ihre Ranglistenpunkte zu verlieren, während sie nicht im Parcours starten.
Die FEI hat auf die Reiter gehört, die den Wunsch geäußert haben, die Möglichkeit zu haben, früher als sechs Monate in den Wettkampf zurückzukehren, und das FEI Board ist sehr dafür, Athleten zu unterstützen, die eine bestmögliche Balance zwischen Familienleben und sportlicher Karriere auf hohem Niveau erreichen wollen. Die Ranglistenregeln in allen FEI-Disziplinen sind lebendige Dokumente und wir werden die Bestimmungen zum Mutterschafts- und Krankheitsurlaub immer wieder überprüfen, um sicherzustellen, dass sie relevant und fair bleiben.“Air Jordan 1 Outlet Store | nike factory outlet dallas
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