Neues Jahr, überarbeitete Regelungen des Weltreiterverbands (FEI) für alle Pferdesport-Disziplinen. Die wichtigsten Neuerungen lesen Sie hier.
Allgemeines Reglement
• Ein Verstoß gegen die geltenden Regeln der FEI in Sachen Missbrauch und Belästigung gilt künftig auch dann als Verstoß, wenn er nicht im Rahmen eines pferdesportlichen Kontextes stattgefunden hat. Der mutmaßliche Täter muss dafür verurteilt, verwarnt oder angeklagt sein. Das Verhalten muss entweder so geschehen oder aber versucht oder angedroht worden sein. Auf nationaler Ebene gibt es eine vergleichbare Regelung in Deutschland beispielsweise bereits seit Einführung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2019.
• Als Verstoß werden ab 2023 auch Handlungen angesehen, mit denen sich Täter daran beteiligen, es versuchen oder androhen, das körperliche und/oder geistige Wohlergehen und/oder die Sicherheit einer oder mehrerer geschützter Personen direkt zu beeinträchtigen. Auch verstößt künftig bereits das Eingehen eines Risikos einer Schädigung des körperlichen und/oder geistigen Wohlergehens und/oder der Sicherheit einer oder mehrerer geschützter Personen einen Verstoß dar. Weiter heißt es, dass auch ein Verhalten, das vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie stattfand, ein Schadensrisiko darstellt.
• Bei der Absage eines Vier- oder Fünf-Sterne-Turniers durch die Veranstalter werden künftig Strafzahlungen fällig. Diese erhöhen sich, wenn solch eine Absage vom gleichen Turnier zum zweiten Mal kommt. Beim dritten Mal wird das Turnier für 365 Tage aus dem FEI-Kalender gestrichen. Ausgenommen von den Strafzahlungen sind Turnier-Absagen, die in einem „Force Majeure Event“, also aufgrund von „höherer Gewalt“, vorgenommen werden mussten. Ob so ein Fall vorliegt, darf im Zweifel der FEI-Generalsekretär selbst entscheiden.
Veterinärmedizinische Regelungen
• Für Pferde, die ab dem 1. Januar 2024 neu gegen Equine Influenza geimpft werden, wurden die Impf-Intervalle zwischen der ersten Dosis und der zweiten Dosis von 21 bis 92 Tage nach der ersten Impfung auf 21 bis maximal 60 Tage verkürzt. Ebenso verkürzt wurde der Zeitraum für die Gabe der ersten Auffrischungsimpfung, von bisher sieben Monaten auf dann sechs Monate und 21 Tage.
• Ein Dringlichkeitsbeschluss, der vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2023 anwendbar ist, ist die Regelung für weitere Auffrischungsimpfungen. Diese müssen theoretisch zwar nur innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten erfolgen, wenn ein Pferd jedoch an einer FEI-Veranstaltung teilnimmt, darf der Booster nicht länger her sein als sechs Monate und 21 Tage (und muss mindestens sieben Tage her sein).
• Pferde, auf die eine dieser beiden Regelungen mit ihren Impfungen nicht befolgen, müssen künftig in anderen Stallungen während der FEI-Veranstaltung untergebracht werden als solche, die nach den FEI-Bestimmungen korrekt durchgeimpft sind. Zu den FEI-Stallungen erhalten die nicht korrekt durchgeimpften Pferde keinen Zutritt mehr.
• Ab 2023 muss es in den Stallungen eine Stallruhe von mindestens sechs Stunden geben, bei der ein Minimum an Beleuchtung und Geräuschkulisse vorherrschen soll, damit die Pferde sich adäquat ausruhen können.
• Zur Prävention der Übertragung von Krankheiten hat die tierärztliche Abteilung der FEI ab sofort die Möglichkeit, eine Untersuchung der Bio-Sicherheit vor einer anstehenden Veranstaltung vorzunehmen. Gelockert dagegen wurde zum Beispiel die Anforderung an Desinfektionsmatten und desinfizierende Schuh-Wannen an Ein- und Ausgängen der Ställe bei einem vorliegenden Verdacht auf oder einem bereits nachgewiesenen Ausbruch einer Krankheit.
• Der tierärztliche Delegierte hat laut einem Dringlichkeitsbeschluss (gültig vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2023) dafür Sorge zu tragen, dass jedes Pferd auf einer FEI-Veranstaltung, das entweder rektal eine Körpertemperatur von 38,5 Grad Celsius oder höher aufweist oder neurologische Symptome zeigt, umgehend auf EHV-1 und Influenza getestet werden muss. Andere Methoden der Temperatur-Messungen als rektal müssen von der FEI genehmigt sein, das gilt auch für das Protokoll, das für das Pferd bei seiner Ankunft auf einer FEI-Veranstaltung vorgezeigt werden muss.
• Die tierärztliche Abteilung der FEI kann ab 2023 Tests für Infektionskrankheiten aller Arten bei FEI-Veranstaltungen vornehmen. Zuvor hatte sich das auf Tests für EHV-1 beschränkt.
• Für den Distanzsport wurde genauer geregelt, wie die Untersuchungen des Herzschlags der Pferde vonstattengehen muss, um Manipulationen zu vermeiden.
• Die für das Pferd verantwortlichen Personen wie zum Beispiel Reiter, Pfleger oder auch Besitzer dürfen nun zwei neue unterstützende Therapien bei ihren Pferden anwenden: zum einen „Microcurrent“, übersetzt Mikrostrom, der mit Hilfe eines Massagegeräts in minimalen Einheiten in die Haut geleitet wird sowie zum anderen pulsierende Ultraschallgeräte mit niedriger Intensität (LIPUS). Nicht mehr erlaubt sind zum Beispiel Massagepistolen, die durch nicht für ihre Anwendung ausgebildete Personen am Pferd zum Einsatz kommen.
• Neue Sanktionen für Verstöße gegen die veterinärmedizinischen Regelungen treten in Kraft.
Anti-Doping
• Die Liste der verbotenen Substanzen wurde ergänzt um Emidonol („banned“), das die bereits verbotene Substanz Meldonium enthält und gegen Minderdurchblutung wirkt, Sulfasalazin („controlled medication“), das zu einer als „controlled medication“ gelisteten Substanz verstoffwechselt wird sowie Nalmefen („banned“), das eine beruhigende Wirkung hat.
• Die Liste der verbotenen Substanzen, die als atypische Befunde angesehen werden, wurde zu 2023 um Diisopropylamin erweitert.
Springen
• Die Tagegelder für Offizielle bei Springturnieren wurden erhöht und genauer festgesetzt je nach Niveau des Turniers und Region. Unterschieden wird außerdem in die beiden Gruppen Präsident Ground Jury/Richter aus dem Ausland/Chefsteward/Steward aus dem Ausland und „alle anderen Offiziellen“.
• Das geforderte Tempo in Metern pro Minute wurden heruntergesetzt von 350 Metern pro Minute auf 325 Meter pro Minute (die obere Grenze bleibt bei 400 Meter pro Minute).
• Neue Regelung für Eliminierungen von Paaren während des Parcoursreitens: Darin wird dem Präsident der Ground Jury (oder in seiner Abwesenheit einem vom Präsidenten bestimmten Vertreter der Ground Jury) das Recht eingeräumt, nach eigenem Ermessen ein Reiter-Pferd-Paar während des Parcours abzuklingeln, wenn der Präsident bzw. sein Vertreter die Prinzipien des Wohlbefindens des Pferdes bei einer Fortsetzung des Parcours konterkariert sähe. Diese Entscheidung über den Ausschluss sei sodann „endgültig und kann nicht angefochten werden“. Die Entscheidung war vom International Jumping Riders Club (IJRC) in der Generalversammlung im Dezember 2022 kritisiert worden.
• Der Höchstsatz für Startgebühren wurde heraufgesetzt, maximal dürfen sie unter anderem bei CSI1*- und CSI2*-Turnieren statt 400 Euro nun 440 Euro betragen, für junge Pferde 330 statt 300 Euro und für Nachwuchsreiter 440 statt 400 Euro. Auch höhere Nenngelder waren vom IJRC in seiner Generalversammlung moniert worden.
• Die maximale Höhe eines Großen Preises im Rahmen eines EEF-CSIOs wurde in den Nationenpreis-Regeln auf 1,55 Meter festgelegt.
Dressur
• Die Regelungen zum Mutterschutz wurden geändert. Hier hatten wir darüber bereits berichtet. Dadurch ändern sich auch die Regelungen für die Weltrangliste Dressur.
Vielseitigkeit
• In Pony-Vielseitigkeiten auf Ein-Sterne-Niveau müssen Ponys nun nicht mehr mindestens sechs-, sondern nur noch fünfjährig sein. Für die Teilnahme an CCIP2* muss das Pony im gleichen Kalenderjahr noch sechs Jahre alt werden. Außerdem gibt es mehr Einschränkungen bei der Gebisswahl.
• Neben den Mitgliedern der Ground Jury und dem Technischen Delegierten besitzt fortan auch der Kursdesigner das Recht und die Pflicht, einen Fall von „gefährlichem Reiten“ an die Ground Jury mitzuteilen, die das betreffende Paar dann nach eigenem Ermessen ausschließen kann.
• Nasennetze, häufig eingesetzt bei Headshakern, sind in der Teilprüfung Dressur künftig erlaubt.
• Für kurze Vielseitigkeitsprüfungen, bei denen die Spring- vor der Geländeprüfung stattfindet, kommt eine neue Regelung hinzu, die wohl auf das Wohlergehen des Pferdes abzielt. Kommt es im Springparcours zu 20 oder mehr Strafpunkten durch Abwürfe, scheidet das betreffende Paar sofort aus und darf somit nicht mehr am Geländeritt teilnehmen.
• Verboten in Sachen Equipment sind künftig Gebissscheiben, die statt einer wie ursprünglich gedacht vor Verletzungen der Maulwinkel schützenden Funktion, mit Borsten oder runden bis spitzen Noppen an den Innenseiten ausgestattet sind. Bisher waren sie im Gelände und Parcours erlaubt und lediglich bei Einwand eines Ground Jury-Mitglieds zu entfernen.
Kurioses
Zwei kuriose Regeländerungen fielen auf. Zum einen ist es Menschen und Haustieren nun offiziell verboten, bei FEI-Veranstaltugen in Boxen zu urinieren. Pferde sind davon wohl ausgenommen. Zum anderen dürfen Pferde außerhalb des FEI-Stallbereichs keine Brillen und Visiere mehr tragen. Was das sein soll? Nun, wussten Sie etwa nicht, dass es Sonnenbrillen für Pferde gibt?
Alle Regelungen, auch die der Disziplinen Para-Dressur, Fahren, Voltigieren und Distanz, finden Sie hier.men’s jordan 1 release date | New Air Jordans 1 release dates
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