FEI veröffentlicht Entscheidungen in drei Distanz-Verfahren

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Die Weltmeisterschaften im Distanzreiten 2014 in der Normandie.

(© Sheik Hamdan Bin Mohammed Al Maktoum (rechts) bei den Weltreiterspielen in der Normandie)

Der Weltreiterverband hat diese Woche in gleich drei den Distanzsport betreffenden Verfahren Urteile gefällt. Es geht um Dr. Hallvard Somserseth, Abdul Aziz Sheikh und Ali Mohammed Al Muhairi.

Dr. Hallvard Sommerseth, der einstige Leiter der Veterinärabteilung in der Reiterlichen Vereinigung der Vereinigten Arabischen Emirate (EEF), wurde für zwei Jahre als FEI-Vertreter gesperrt, weil er sich nicht an die Regeln der FEI gehalten hat und er auch in den Vorfällen involviert gewesen war, bei denen Rennergebnisse gefälscht worden waren. Dr. Sommerseth war bereits seit August 2015 gesperrt gewesen. Seine Sperre endet am 15. April 2017. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen sowie 4000 Schweizer Franken Strafe zahlen. Dr. Sommerseth hat nun knapp drei Wochen Zeit, um das Urteil anzufechten.

Das gesamte Urteil des FEI Tribunals können Sie hier einsehen.

 

Abdul Aziz Sheikh ist der frühere Kopf des Bereiches Distanzsport in der EEF. Er wurde für 18 Monate aller Ämter enthoben. FEI-Generalsekretärin Sabrina Zeender hatte Abdul Aziz Sheikh bereits am 13. Oktober 2015 wegen fortlaufender Regelverstöße vorläufig gesperrt. Außerdem hatte er eine ganze Reihe von Distanzrennen weiter austragen lassen, obwohl es bei diesen keine genauen Zeitmesssysteme gab. Bei dem Strafmaß wurde die vorläufige Strafe mit einkalkuliert. Die Sperre endet somit am 12. April 2017. Auch Sheikh muss die Kosten des Verfahrens tragen, 3000 Schweizer Franken Strafe zahlen und hat binnen 21 Tagen die Möglichkeit, das Urteil anzufechten.

Hier geht es zum vollständigen Urteil.

 

Bei Ali Mohammed Al Muhairi ging es um den Vorwurf, trotz Sperre wegen Dopings bei FEI-Turnieren involviert gewesen zu sein. Er war im März 2012 für vier Jahre gesperrt worden. Die Suspendierung wurde nun bis 21. April verlängert. Zudem muss Al Muhairi 500 Euro Prozesskosten mittragen. Und auch für ihn gilt die 21 Tage-Frist, um den Beschluss anzufechten.

Das ganze Urteil ist hier einzusehen.

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