In einer weiteren Reaktion hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sich nun zu dem Beerbaum-Barren-Video von RTL geäußert. RTL hat dem Dachverband mehrminütige Videosequenzen zur Verfügung gestellt. Die FN hat die Bilder gesichtet und kommt zu einer ersten Einschätzung.
Ein nächster Schritt in Sachen Beerbaum-Barren-Video ist gegangen. Der TV-Sender RTL, der die Bilder am vergangenen Mittwoch ausgestrahlt hatte, hat der FN mittlerweile „einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Damit ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun in der Lage, sich ein besseres Bild von dem mutmaßlichen Tierschutzverstoß auf dem Gelände der Beerbaum Stables zu machen. „Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurzer und verpixelter Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen“, so die Verlautbarung der FN.
Das neue Material lässt eine erste Einschätzung zu. Demnach wird hier hier nicht komplett regelkonform, also so, wie es die Beschreibung des Touchierens in den Richtlinien für Reiten und Fahren Band 2 vorsieht, touchiert. Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) fasst das Gesehene so zusammen: „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt.“
Wie geht es jetzt weiter nach dem Beerbaum-Barren-Video?
Basierend auf den neuen Erkenntnissen soll nun überprüft werden, inwiefern die Sportgerichtsbarkeit nun tätig werden muss. Denkbar wären „verbandliche Ordnungsverfahren“, sollten die Videoaufnahmen den „Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)“ zeigen. Wie das aussehen könnte, wird in der Pressemitteilung wie folgt ausgeführt:
In der LPO (§920 LPO) werden konkrete Handlungen beschrieben und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen sind. Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig.
Die Disziplinarkommission ist ehrenamtlich besetzt. Diese unabhängigen Rechtsexperten können im Rahmen eines Ordnungsverfahrens entscheiden, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Entscheidet sich die Disziplinarkommission für die Aussprache einer Ordnungsmaßnahme, gibt es mehrere Strafvarianten, von einer Geldstrafe bis zum Ausschluss von Turnierteilnahmen, sprich einer befristeten (oder sogar lebenslangen) Sperre.
Dafür ist auch wichtig, die handelnden Personen zu identifizieren. Sollten es Personen sein, die nicht eine deutsche Jahresturnierlizenz besitzen, wird der Handlungsrahmen von Sanktionen der FN kleiner.
Und die Staatsanwaltschaft?
Die zuständige Staatsanwaltschaft Münster hat einen sogenannten „Prüfvorgang“ angelegt. Noch liegt keine Anzeige vor, wie eine Sprecher gegenüber St.GEORG gestern bestätigte. Unter anderem hatte die Organisation PETA angekündigt, den Fall wegen der Bilder in dem Beerbaum-Barren-Video anzuzeigen.
Im Rahmen eines solchen Prüfvorgangs behält die Staatsanwaltschaft die Entwicklung und die Medienberichte im Auge. Erst wenn eine konkrete Anzeige erstattet wird, wird der Sachverhalt überprüft, ob ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, die die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen rechtfertigen würden.Luxury Online Shop | High-End Designer Fashion Store Shopping | JmksportShops | michael jordan outlet store
Wenn nicht einmal die Profis beim täglichen Training Barren vom Touchieren unterscheiden können und eigentlich verbotene Praktiken für erlaubt halten, dann sollte mandiese Praktiken generell verbieten.
Na dann sind wir ja mal gespannt, ob Ludger jetzt teilweise bestraft wird.