Jetzt auf www.pferd-aktuell.de: der LPO-Ausrüstungskatalog

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Welche Reithalfter auf dem Turnier zum Einsatz kommen dürfen, kann man nun auch online im LPO-Ausrüstungskatalog abrufen. (© Toffi)

Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) schreibt unter anderem vor, welche Gebisse, Reithalfter, Hilfszügel etc. auf dem Turnier erlaubt sind. Nun gibt es das Ganze auch online.

Der Ausrüstungskatalog 2017 kann unter www.pferd-aktuell.de/ausruestung abgefragt werden. In dem 34 Seiten umfassenden PDF ist festgelegt, was in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit erlaubt ist und was eben nicht.

Der Online-Ausrüstungskatalog ist explizit als Ergänzung zur aktuell bestehenden Leistungsprüfungsordnung (LPO) inklusive der ergänzenden Kalenderveröffentlichungen dar.

Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO:

  • Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer muss den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.
  • Der Teilnehmer ist für die Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln, als auch für die Überprüfung der korrekten Maße der verwendeten Ausrüstungsgegenstände verantwortlich.
  • Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen.

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