Die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat viel Neues zu bieten. In der Januar-Ausgabe 2018 des St.GEORG wird dies detailliert dargestellt. Hier schon vorab ein Blick auf die Änderungen im Regelwerk. Und in das neue Aufgabenheft.
Es geht um die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2018), die Wettbewerbsordnung (WBO 2018) sowie die Aufgabenhefte Reiten/Fahren/Voltigieren. Alle Neuerungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. „Der Vorlauf von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung wurde erstmals auf ein Jahr verlängert, um ausreichend Zeit zu haben, die Neuerungen nun auf allen Ebenen auf die Umsetzung vorzubereiten“, erklärt Friedrich Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport.
Mit eingeflossen in die Neuerungen sind unter anderem mehr als 150 Anträge und Verbesserungsvorschläge sowie die Ergebnisse der FN-Umfrage zur pferdegerechten Ausbildung und der Tierschutztagung 2015. Jetzt wurden die Neufassungen der Regelwerke dem Beirat Sport bei der FN zur Abstimmung vorgestellt. Im Beirat Sport sitzen die Vertreter der Landessportverbände, des Deutschen Reiter- und Fahrer-Verbandes, der Deutschen Richtervereinigung sowie weiterer angeschlossener Verbände.
Das bringt die neue LPO
Die LPO 2018 wird erstmals eine klare Definition des Begriffs „Amateur“ geben. Darüber hinaus wird aus der Leistungsklasse 0 die Leistungsklasse 7. International ist sie bereits fest etabliert, national kommt sie 2018: die Altersklasse Children für Spring- und Dressurreiter bis 14 Jahre. Das Problem der Startplatzbegrenzung will man ins Visier nehmen, indem von nun an die „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit wenigstens zwei Handicaps versieht bei der Ausschreibung. Gemeint sind eine räumliche Einschränkung (z.B. Regionalverband) sowie ein weiteres Handicap (z.B. Mindesterfolge). Außerdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen.
Kein Schlaufzügel mehr bis einschließlich M*
Auf die Springreiter kommen Regeländerungen in Sachen Ausrüstung zu. Ab 2018 dürfen Schlaufzügel auf dem Abreiteplatz erst am der Klasse M** verwendet werden. Dasselbe gilt für beliebige Zäumungen. Thies Kaspareit, Leider Abteilung Ausbildung und Wissenschaft bei der FN erklärt: „Damit wird deutlich, dass beides nur in die Hand höher qualifizierter Reiter gehört. Auf ländlichen Turnieren, deren Ausschreibung in der Regel bei Klasse M* endet, ist der Schlaufzügel dann nicht mehr zulässig.“
Reithalfter und Aufsichtspflicht
Die Frage, wie das Reithalfter richtig zu verschnallen ist, hat in der Vergangenheit für manche Diskussion gesorgt. Auch dafür gibt es nun eine Klarstellung: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.“ Damit soll klargestellt werden, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden.
Änderungen in den Disziplinen
In der Dressur dürfen künftig M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressureiterprüfungen der Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden. Außerdem müssen Qualifikations- und Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. (Neues Aufgabenheft Reiten 2018) Es gibt eine
Im Springen wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte Springpferdeprüfung Klasse M** für sechs- und siebenjährige Pferde.
Im Voltigieren können Veranstalter ab 2018 auch Prüfungen der Klasse E anbieten, ein entsprechendes E-Programm findet sich dazu im neuen Aufgabenheft. Ebenfalls neu in beiden Regelwerken ist die Einführung des Junior-Doppelvoltigierens.
Der Teil Fahren wird weitgehend an das internationale Regelwerk angepasst. Im Marathon können die ersten Phasen entfallen und durch einen entsprechenden Vorbereitungsplatz ersetzt werden, ähnlich wie es in der Vielseitigkeit seit Jahren der Fall ist. Bei Überschreiten der erlaubten Zeit in der Gelände-LP gehen ab 2018 pro angefangene Sekunde 0,25 Strafpunkte (zuvor: 0,2) auf das Konto des Fahrers. Außerdem dürfen ab 2018 Ponys bis zu einem Stockmaß von 1,10 Meter nicht mehr in Einspänner-Geländeprüfungen der Klasse M und S eingesetzt werden, ferner kann bei allen Einspännern der Beifahrer auf dem Vorbereitungsplatz auch vom Boden aus unterstützen.
WBO ab 2018 auch gebisslos
Neben der LPO 2018 wurde auch die Wettbewerbsordnung (WBO 2018) vom FN-Beirat Sport verabschiedet. Wichtigste Neuerung sind spezielle Wettbewerbe, in denen ausschließlich mit gebissloser Zäumung/Halsring geritten wird. Als gebisslose Zäumung für die Wettbewerbe – Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb, Trail oder offene Kür – sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung. Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den WB-Blöcken wie „Umgang mit dem Pferd“, „Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe“, „Kombinierte Wettbewerbe“ und „Neue Schaubilder-Wettbewerbe“. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und Working-Equitation-Wettbewerbe. Übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.
Viel mehr Details in der Januar-Ausgabe 2018 des St.GEORG, die es noch vor Weihnachten am Kiosk gibt. Erscheinungstermin: 20. Dezember 2017. Apropos Weihnachten: Wir haben ein besonderes Angebot, Back on track-Decke + 12 Ausgaben St.GEORG! Das Jahr 2018 kann kommen!cheap air jordan 11 | air jordan outlet reviews
[…] Bron: Paardenkrant-Horses.nl/St. Georg […]
Na dann wollen wir mal hoffen, dass wir bei einem Wettbewerb mit gebissloser Zähmung auch einen guten Rettungsdienst mit genügend Kapazität dabei haben.
Es ist eine Sache Zuhause mit einem Halsring durch die Halle zu gondeln. Es ist etwas völlig anderes dies auf einem fremden Platz unter Wettkampfbedingungen zu machen.
Ich glaube, dass 90% der Teilnehmer an WBO Wettbewerben noch Kontrollprobleme mit ihrem Pferd haben wenn es sich mal etwas aufregt, und dass dann eine gebisslose Zäumung sehr schnell gefährlich werden kann.
Gebißlos ist nicht gleich Halsring. Da gibt es Hackamore, Bosal, Glücksrad …. Komisch einige erfolgreiche Springreiter reiten gebißlos, die altkalifornische Reitweise wird häufig mit Bosal geritten, … Versteh einer die Welt derer die alles in einen Topf werfen ohne zu differenzieren. Und bei der Qualität einiger Reiter im ländlichen Gebiet braucht es eher mutige Richter die Teilnehmer disqualifizieren weil sie mit einem Gebiß nicht umgehen können.
Kein Pferd der Welt ist mit einem Gebiss zu halten , wenn es in Panik gerät- wohingegen manches Pferd deutlich entspannter ist, wenn ihm in einer aufregenden Situation nicht auch noch im Maul Schmerzen zugefügt werden. Es gibt kein Bremspedal im Maul! Daher reiten wir junge Pferde ausschließlich gebißlos an – erst wenn alle GGA so klappen, lernt das Pferd das Gebiß kennen und verstehen.
Und der Rettungsdienst musste ja wohl auf Frau van Grunsven aufpassen- seinerzeit als Weltmeisterin in der Dressur- als sie eine Runde im Galopp zu bewältigen hatte- mit Kandare…
Und vom Halsring ist überhaupt keine Rede! Schade, dass sich sowenige Reiter mit der Wirkung von Gebiss oder Halfter beschäftigen- den Pferden würde so manches erspart bleiben, wenn da mehr Schulung erfolgen würde!
Hallo ich möchte nur was wissen und zwar gibt es das gleich auch für Kinder und was für Arten macht jetzt Receiver wenn s Dressur ist ich möchte mich für Dressur anmelden
Was ich bei der FN vermisse, ist, das es wenig bis gar nicht Möglichkeiten und speziell ausgeschriebene Turniere nach LPO und WBO für ältere Reiter gibt. Irgendwie werden Späteinsteiger ignoriert. Mit Späteinsteiger meine ich die Ü 40 und älter oder auch Wiedereinsteiger.
Werden Turniere von Reitvereinen ausgeschrieben, werden die Älteren doch sehr stiefmütterlich behandelt.
Hier wünsche ich mir doch auch von der FN etwas mehr Akzeptanz. Sicher , man ist nicht mehr jugendlich, aber ich denke es könnte doch auch in diesem Bereich etwas mehr getan werden. Die wenigsten werden noch S in Dressur und Springen gehen, aber es sollte doch möglich sein, hier Wettbewerbe anzubieten , die auch Älteren eine gewisse Leistung abverlangen.
Und man möchte sich doch nicht mit Kindern auf Turnieren messen.
Bei uns gibt’s solche Cups. Das sind speziell im E und A Bereich Wettbewerbe/Prüfungen Ü35 ausgeschrieben.
Das ist immer Sache der Veranstalter so was mit ins Programm zu nehmen.
Ich stimme da mit Maschu überein. Ich habe an Wochenende Protokoll geschrieben bei einer E und einer A Dressur und die Richter haben schon den ein oder andereb Spruch über die älteren Reiter abgelassen. Ich bin selber Ende 30 und ärgere mich immer wieder, dass es so wenig Prüfungen für Ältere gibt. Das sind schon sehr wenige Ausschreibungen. Es wäre ja jetzt nicht so schwer prinzipiell Dressuren nach Alter aufzuteilen. Wir haben hier teilweise 70 Reiter in einer Prüfung. Und trotzdem reite ich gegen die ganzen 12-20-Jährigen… Ich wünsche mir auch endlich mehr Toleranz für uns alten Säcke…
…und einmal wieder muss ich feststellen, das meine Entscheidung, den Reitstil * von Englisch nach Western zu ändern, turniersportlich eine richtige war. Bei der AQHA gibt eine Unterteilung der Prüfungen in Youth (U18), Open (alle Reiter), Amateur (wie der Name schon sagt), Select (Ü50)…bei der EWU gibt es grundsätzlich eine Unterteilung in U18 und Ü18 sowie zahlreiche Sonderprüfungen für Ü40. Daran könnte sich die FN ruhig einmal ein Beispiel nehmen…
*…denn ReitARTEN gibt es ja nur zwei – gutes Reiten und schlechtes Reiten.
Es ist ausschließlich Sache von Veranstaltern (Vereinen), für welche Klientel sie ihre Turniere ausschreibt. Die FN bzw. LK kontrolliert nur, daß die Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß, wenn solche Prüfungen für Ü40/Ü50 ausgeschrieben werden, sie sehr schlecht angenommen werden. Dann überlegt sich ein Veranstalter schon, ob er das noch einmal macht. D.h. im Umkehrschluß die Ü40/Ü50 Reiter müssen sich innerhalb ihrer Vereine mehr dafür einsetzen, daß die Ausschreibungen für das nächste Turnier entsprechend geändert werden.
Ist gebisslos zu reiten auch in E-Dressuren und in E-springen erlaubt? denn gebisslos läuft mein Pferd viel ruhiger und schlägt nicht mit dem Kopf.
Ich frage mich warum man auf dem Springplatz oder der Siegerehrung für Springpferde überhaupt noch Schlaufzügel erlaubt? Die Bregrenzung dies erst ab M** zu düfen ist ein erster Schritt aber doch leider nicht konsequent durchgezogen ! ….Man stelle sich darüber hinaus mal vor Dressurreiter würden ab M** mit Schlaufzügel abreiten oder in eine Siegerehrung reiten 🙂 da würde man (nicht zu unrecht) direkt online „gesteinigt“ !
Ist eigentlich schon aufgefallen, dass manche Dressurreiter in eine Siegerehrung hineingeführt werden und nach dem Anhängen der Schleife sofort wieder hinausgeführt werden?
Die Siegerehrung als Bestandteil der Prüfung wird somit mit Fremder Hilfe absolviert.
Wenn es sich dann dabei noch um eine S-Dressur handelt, reitet diejenige doch nicht so gut , wie es die Richter in ihrer Wertnotenfindung gesehen haben.
Hallo Sandra und Maschu,
ich stimme euch beide von Herzen zu, ich bin Ü50, reite gern und schreibe auch Protokolle von E bis M. Bei uns gibt es das „Seniorenreiten im Pott“ aber das sind dann auch wieder die “ Großen“ also mind. A-Dressur und besser. Ich wünsche mir eine Art Reiterwettbewerb für ca Ü40 oder so. Wenn ich mich dann im Laufe der Zeit steigere, kann ich immer noch ins Lager der “ Großen “ wechseln 🙂
Die Probleme mit der Startplatzbegrenzung liegen doch anscheinend darin, dass von der max. Nennungszahl von z.B. 40 nur 30 Pers. reiten. Ich hätte mir gewünscht, dass die FN es zulässt, dass die Reiterinnen die „offenen“ Startplätze kaufen und zwar günstig, sofern der Veranstalter damit einverstanden ist.z.B Doppeltes Nenngeld- Ende.
Wer sich ausgedacht hat, die Startplatzbegrenzungsprüfungen mit m i n d e s t e n s 2 Handicaps auszuschreiben muss sich fragen, ob , wo und wieviel Turniere er besucht?
Weshalb reglementiert man hier und für wen?
Die RLP Regelung ist ja schon etwas – aber warum werkelt man den Vereinen in ein Planungsinstrument mit den max. Nennungszahlen hinein.
Vereine die damit zufrieden sind sollten doch so weiter verfahren können!
Warum lässt man immer noch zu , dass man auf 3 Turnieren an einem Wochenende melden darf? Liegt es nur daran, dass die FN u. LK von jeder Nennung finanziell profitieren?
Die Reiter melden und suchen sich dann aus, wo sie starten. Wer richtet, wie ist die Konkurrenz…
Bei etlichen Dressurreiterinnen spielt Geld keine Rolle mehr.
Auf Turnieren im ländl Bereich in Hessen(Rhld.Pfalz führt das im Dressurbereich dazu, dass die traditionellen Sponsoren feststellen, ihre Prüfung wird ja gar nicht mehr wahrgenommen. Welchen Fehler macht der Veranstalter weil in „seiner Prüfung“ anstatt der 35 Startern jetzt nur noch 14 starten – weil in 35 Kilometer Entfernung ein weiteres Turnier stattfindet, wo andere Richtern eingesetzt werden , was auch immer … und schwächere Teilnehmer am Start sind.
Gibt es für solche Auswirkungen auch eine neue LPO Regelung ?
Ab 2018 dürfen Reiter je Veranstaltungstag (also je Freitag, je Samstag,je Sonntag) maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen. Heißt, sie dürfen auch ein drittes Turnier melden, mit Prüfungen ohne Startplatzbegrenzung.
Weshalb lässt man eigentlich 2 Turniere und mehr zu ? Wer prüft das eigentlich und welche Konsequenz hat es für den Reiter wenn er doch gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennt? Die FN, oder muss der Veranstalter dies eruieren?
Erhalten die Veranstalter oder der Reiter eine Info? 0der ist dies auch ein zahnloses Instrument wie mit der Regelung, dass man in der Ausschreibung anführen muss, ob die Prüfung vormittags stattfindet und wenn sie nachmittags stattfindet hatte man eben Pech?
Eine solche Regelung mit mindestens 2 Handicaps unterbindet nicht , dass der Teilnehmer sich aussucht, welcher Richter, welche Konkurrenz ihn/sie auf dem Turnier erwarten und man wird dort reiten, wo man die meisten Chancen sieht für eine Platzierung. Ein Veranstalter hat zwar das Nenngeld aber guckt in die Röhre. Der Zeitplan für das Turnier ist nichts mehr wert!
Leider nimmt man sich bei der FN der Probleme der Turnierveranstalter und Vereine nicht ausreichend an, dies wurde sogar von Richtern auf einem Abreiteplatz beim Bu.Champ. in WAF in diesem Jahr bestätigt.
Hallo,
weiss jemand, ob das Reiten in Springprüfungen (L-S) mit Hackamore nun erlaubt ist? Ich finde da nichts zu… und wenn ja, ist die Länge der Anzüge ausschlaggebend?
Nicht in L.
Erst M**.
Ist alles im Ausrüstungskatalog aufgeführt.
Anzüge spielen keine Rolle, da in L nicht erlaubt.