Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat ihre Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) überarbeitet und einige Änderungen beschlossen, die ab 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Die Fütterung von Reiskeimöl an Turnierpferde war bislang eine heikle Angelegenheit, weil dem Öl bislang eine anabole Wirkung nachgesagt wurde. Daher musste bisher eine Karenzzeit von 48 Stunden eingerechnet werden. Ab 1. Januar ist Reiskeimöl nun ADMR-konform. Der Grund: Laut den Experten in der sogenannten ADMR-List-Group der FN konnte bislang keine wissenschaftliche Untersuchung besagte anabole Wirkung von Reiskeimöl bestätigen. Vielmehr stelle es „aufgrund des Fettsäuren- und Vitaminprofils eine Komponente in der Ernährung des Pferdes dar“.
Ebenfalls ADMR-konform ist ab 1. Januar Methylsulfonylmethan (MSM). Auch hier galten bislang 48 Stunden Karenzzeit. Weil MSM aber eine vom Pferd verwertbare Schwefelverbindung darstellt, wurde es aus den Verbotslisten entfernt.
Hat das Pferd Milben, wird häufig ein Mittel vom Tierarzt gegeben, das den Wirkstoff Phoxim enthält. Für den galt bislang eine Karenzzeit von acht Tagen. Ab 2019 ist es als Ausnahme ADMR-konform – wobei zu bedenken ist, dass Pferde mit akuten Hautverletzungen nicht bei Pferdeleistungsschauen zugelassen sind.
Das Reglement des internationalen Reiterverbands FEI erlaubt bereits den Einsatz von Cyclosporin A, einem Wirkstoff, der zur Verhinderung eines weiteren Schubes der Periodischen Augenentzündung eingesetzt wird. Nun wird das Medikament ab 2019 zu oben genannten Zweck als Ausnahme von den ADMR eingestuft.
Neu auf der Dopingliste ist ab 2019 das Spurenelement Kobalt ab einer bestimmten Konzentration. Der Grund: Kobalt ist zwar ein lebensnotwendiges Spurenelement, das Bestandteil von Vitamin B12 ist, reine Kobaltsalze sind jedoch giftig, können aber zur Steigerung der Sauerstoffaufnahmekapazität eingesetzt werden. In Blutplasma und Urin gelten Grenzwerte. Ob Kobalt als Bestandteil von Vitamin B12 in den Organismus gelangt ist, oder ob reine Kobaltsalze gegeben wurden, kann man im Rahmen der Dopinganalyse herausfinden.
Pergolid, das Mittel der Wahl beim Equinen Cushing Syndrom, ist ebenfalls Teil der Dopingliste in den ADMR, weil es in den Hormonhaushalt des Pferdes eingreift.
Vorsicht! Baldrian jetzt Doping laut ADMR
Bislang nicht explizit aufgeführt, aber dennoch weiter im Wettkampf verboten ist Clodronsäure, eine Substanz, die den Knochenstoffwechsel beeinflusst. Clodronsäure gilt nun als verbotene Medikation.
Ebenfalls nicht explizit erwähnt waren bislang die sogenannten Polyacrylamidhydrogele (PAAG). Sie werden zur Behandlung von Gelenksarthrosen eingesetzt, wenn andere Therapien nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. Dann werden die PAAG ins Gelenk gespritzt. Ab 2019 gehören auch die PAAG zu den verbotenen Medikationen in der Liste Anhang II.
Als Dopingsubstanz gemäß Liste Anhang I der ADMR gelten künftig Baldrian sowie der darin enthaltene Wirkstoff Valerensäure. Beidem wird eine beruhigende Wirkung zugesprochen. Den verantwortlichen Reitern, Besitzern etc. wird eine Karenzzeit von mindestens 48 Stunden empfohlen.Air Jordan 4 Retro Off – CV9388 – White Sail – 100 – Jordan Brand quietly slipped in a new rendition of the low-top | Sneaker News / Release Info , zapatillas de running Kelme asfalto neutro apoyo talón 10k , zapatillas de running Kelme asfalto neutro apoyo talón 10k
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar