Videos filmen auf Reitturnieren verboten? FEI erläutert Regeln

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Cathrine Laudrup-Dufour und Bohemian

Filmen nur noch zu Hause: Cathrine Laudrup-Dufour und Bohemian 2022 in Dänemark (© Pauline von Hardenberg)

Videos von internationalen Turnieren sind auf Social Media so selbstverständlich wie die Kommentare unter den Posts. Soll damit jetzt Schluss sein? Der Weltreiterverband ist in Erklärungsnot.

Videos von Reitturnieren kursieren im Internet zu Hunderttausenden. Die Sozialen Medien sind voll davon. Von Ritten im Parcours und Dressurviereck oder auf der Geländestrecke. Aber auch vom Abreiteplatz. Influencer, nicht selten in den Diensten der Profireiterinnen und -reiter dokumentieren beinahe 24/7, was so alles gerade geschieht. So beliebt diese Videos und auch Reels sind, legal sind sie nicht.

Und – sie waren es noch nie.

Das geht aus den Social Media-Regeln für Videoaufnahmen auf großen vom Weltreiterverband (FEI) verantworteten Turnierveranstaltungen hervor.

Videos und Rechteinhaber

Der Grund, den die FEI anführt, ist einfach: Die Rechte an den „Bewegtbildern“ werden vom Veranstalter bzw. von der FEI für viel Geld an TV-Sender verkauft. Sie sind damit „Right Holders“, Rechteinhaber. Diese Gruppe, die tief für die Filmrechte in die Tasche gegriffen haben, stehen im Gegensatz zu den Non Right Holders, „NRH“ im FEI-Sprachgebrauch. Zu ihnen zählen alle Menschen, die für das jeweilige Turnier akkreditiert wurden, Reiterinnen und Reiter, Pflegepersonal, Trainerstab, Offizielle, Pferdebesitzer und auch Pressevertreterinnen und -vertreter. Sie alle akzeptieren die Regeln der FEI mit der Entgegennahme ihrer Akkreditierung.

Für alle NRH sind die Regeln, wann und wo Videos entstehen und verwendet werden dürfen, klar definiert. Dabei spielt das sogenannte „Field of Play“ (FOP), also das „Spielfeld“ eine große Rolle. Denn dabei handelt es sich keineswegs nur um den Bereich, in dem der Sport stattfindet. Zum FOP zählen laut Definition nicht nur Parcours, Dressurviereck, Geländestrecke, Marathonstrecke (Fahren) und Longierzirkel (Voltigieren), sondern auch der Abreiteplatz, die „Kiss and Cry-Corner“, der Ein- und Ausgangsbereich zur Arena und die „Leaders Lounge“. Das ist eine Sitzecke, in der auf einigen Turnieren die oder der jeweils Führende nach dem Ritt Platz nimmt.

Generell keine Videos vom Abreiteplatz?

NRH, also alle Akkreditierten, dürfen keinerlei Bewegtbild filmen und keine Videos posten. Aber die Zuschauer vor Ort dürfen das genauso wenig. Der Unterschied: Während die FEI gegen Akkreditierte gezielt bei Regelverstößen vorgehen kann, es einen Strafenkatalog gibt, der vom Entzug der Akkreditierung für die Veranstaltung bis zu Geldstrafen reicht (FEI Social Media FAQs Stand 1. Januar 2024), sind Zuschauer-Videos deutlich schwerer zu bestrafen.

Ob damit ein generelles Filmverbot vom Abreiteplatz besteht, ist noch nicht klar. St.GEORG und die internationale Pferdesport Journalistenvereinigung (IAEJ) haben in der Presseabteilung nachgefragt. Eine Pressemitteilung wurde uns ins Aussicht gestellt, ist aber noch nicht eingegangen. Proteste gegen die vermeintlich neuen Regeln sind aus aller Welt in der FEI-Zentrale in Lausanne eingetroffen.

Reiter können auch weiterhin ihre eigenen Ritte online posten. Die Videos müssen sie aber von der FEI erhalten. Ein Vorgehen, das Befürchtungen befeuert, der Weltreiterverband würde hier aktiv auf die Darstellung des Sports in der Öffentlichkeit Einfluss nehmen.

Aus dem Parcours

Videos von einer Parcoursbesichtigung dürfen NRH filmen und posten, wenn die Pressestelle der jeweiligen Veranstaltung einen Extra-Rundgang dafür organisiert. Eine Vorgehensweise, die auf vielen internationalen Turnieren gängige Praxis ist.

15 Sekunden Bewegtbild vom FOP waren bislang erlaubt. Diese Regelung, die nie ganz klar formuliert war, gibt es jetzt nicht mehr. Manche haben 15 Sekunden pro Tag als Maximum verstanden, andere pro Prüfung. Wieder andere gingen davon aus, dass 15 Sekunden pro Ritt erlaubt waren.

Generelles Videoverbot?

Die Media Guidelines, die für viel Aufregung in den Sozialen Medien geführt haben, gelten nicht für alle Turniere. Lediglich Großevents sind betroffen. Im Einzelnen sind das:

  • Welt- und Europameisterschaften der Senioren (Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren)
  • Weltcup-Qualifikationen im Springen der Westeuropa- und der Nord Amerika-Liga
  • Weltcup-Qualifikationen in der Dressur der Westeuropa-Liga
  • Finale der Weltcups in Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren
  • Nationenpreise
  • Qualifikationen und Finale zur Longines League of Nations (Nationenpreis-Serie)

Inwiefern alle Prüfungen (und entsprechend alles Abreiten) mitbetroffen sind, wenn ein Turnierzeitplan unter anderem auch eine der besagten Prüfungen, beispielsweise wie in Neumünster eine Weltcup-Qualifikationsprüfung, enthält, möchte die FEI noch klären.

Und die Pressefreiheit?

Die FEI sieht die Pressefreiheit an keiner Stelle eingeschränkt. Es könne, so ein Sprecher, frei berichtet werden. Fotos sind generell unproblematisch. Einzig die kommerziellen Aspekte der Rechteinhaber sollten klarer herausgearbeitet und geschützt werden. Schließlich ist es auch verboten, Videos vom FOP aufzunehmen und kommerziell zu verwerten, sprich sie beispielsweise an Reiterinnen und Reiter zu verkaufen.

Sobald die Pressemitteilung der FEI vorliegt, werden wir ein Update geben.

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).

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