Im Dezember 2016 wurden einem 54-jährigen Landwirt seine 78 Tiere weggenommen. Sie waren verwahrlost und unterernährt. Jetzt dürfen sie verkauft werden
Am 7. Dezember 2016 wurden an drei Standorten im Altkreis Osterburg, Sachsen-Anhalt, 78 Pferde beschlagnahmt. Die Tiere eines 54-jährigen Landwirts waren unterernährt, von Parasiten befallen und verwahrlost. Mehrmals wurde der Landwirt dazu aufgefordert, den Zustand der Pferde zu verbessern. Dem ist er nicht nachgekommen. Rund 100 Einsatzkräfte haben die Pferde am 7. Dezember in die ehemalige Bullenstation der Rinder-Allianz in Lichterfelde gebracht. Zwei Pferde mussten zwischenzeitlich erlöst werden, der Parasitenbefall war zu stark.
Keine Versteigerung per Eilantrag
Nachdem die Pferde aufgepäppelt wurden, sollten diese am 27. Januar versteigert werden. Damals sei das öffentliche Interesse enorm gewesen, es habe viele Nachfragen gegeben, erklärt die Sprecherin des Landkreises Stendal. Letztlich konnten die Pferde nicht veräußert werden, da der Besitzer einen Eilantrag mit Widerspruch zum Verkauf der Pferde eingereicht hat. Damit hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg die Entscheidung über einen Verkauf zu tätigen. Im Februar gab das Verwaltungsgericht grünes Licht. Damals wollte man noch abwarten, ob der Besitzer der Pferde, der gelernter Pferdewirt ist, noch eine Instanz höher geht und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt anruft. Von dort kam jetzt die Entscheidung, dass die Beschlagnahmung sowie der anstehende Verkauf rechtmäßig sei.
„Bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen die drei Bescheide des Landkreises abgewiesen. Mit der Beschwerde hat der Pferdewirt keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung dieses Beschlusses gerechtfertigt hätten. Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass der Landkreis dem Pferdewirt zu Recht mehrfache schwere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorgeworfen hat.
So waren zwei Jungpferde wegen erheblichen Parasitenbefalls verendet, ein anderes Pferd war deutlich sichtbar erkrankt, ohne einem Tierarzt vorgestellt worden zu sein. Zahlreiche weitere Pferde wiesen teils erhebliche Ernährungs- und Pflegemängel auf, den Tieren stand über einen längeren Zeitraum kein Wasser zur Verfügung.
Diese lange andauernden Mängel seien in einem amtstierärztlichen Gutachten, dem besondere Aussagekraft zukomme sowie durch zahlreiche Lichtbilder hinreichend belegt. Die tierschutzwidrigen Zustände hätten bei den Tieren zu erheblichen und länger andauernden Schmerzen und Qualen geführt. Sowohl die Wegnahme der Tiere als auch das umfassende Haltungsverbot seien verhältnismäßig“, heißt in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts.“
Ablauf der Auktion
Am Mittwoch, den 24. Mai können ab 10 Uhr in Lichterfelde die Pferde ersteigert werden.
In der Pressemitteilung des Landkreises Stendal heißt es:
„Die Versteigerung wird in der ehemaligen Bullenverwahrstation in Lichterfelde, Ferchlipp 1, durchgeführt. Am Freitag, 12.05.2017, wird auf der Internetseite des Landkreises Stendal der Auktionskatalog mit den Bildern und weiteren Angaben zu den Pferden veröffentlicht.
Die Equiden können am Tage der Versteigerung in der Zeit ab 08:30 Uhr in Lichterfelde besichtigt werden. Weitere Bedingungen und Einzelheiten zum Ablauf der Auktion befinden sich auf den ersten Seiten des oben genannten Kataloges.
Nach einer Hufpflege, einer Parasitenbekämpfung und einer artgemäßen Fütterung und Unterbringung ist von den körperlichen Problemen, unter denen die Tiere bei ihrer Sicherstellung litten, heute nichts mehr zu sehen. Daher unterscheiden sich die Bilder im Katalog zum Teil deutlich vom jetzigen Zustand der Pferde.
Ab 10 Uhr wird die Versteigerung stattfinden. Die ersteigerten Pferde sind vor Ort in bar zu bezahlen und mitzunehmen. Ausnahmsweise ist eine Unterbringung der ersteigerten Tiere bis zum 27.05.2017 möglich.“
nike air jordan 1 low outlet | men’s jordan 1 release date
0 Kommentare
Schreibe einen Kommentar