Anklage der Staatsanwaltschaft: Fall Manfred von Allwörden nun beim Amtsgericht

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Pferdehaltung Manfred von Allwörden

Jungpferde in einer der Außenstellen von Manfred von Allwörden, aufgenommen im Winter 2022. (© St.GEORG)

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck „nur“ gegen Manfred von Allwörden ermittelt. Nun wurde Anklage erhoben.

Im November war Manfred von Allwörden, Großzüchter aus Schleswig-Holstein und Besitzer des Gestüts Grönwohldhof, noch in den Schlagzeilen gewesen, weil bekannt geworden war, dass Pferde unter seiner Obhut aufgrund unzureichender Betreuung gestorben sind. Auch St.GEORG hatte darüber berichtet.

Ein halbes Jahr später, im Juni, hatten wir bei Veterinäramt und Staatsanwaltschaft nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und wann mit einem Abschluss zu rechnen sei, könne man noch nicht sagen.

Das zuständige Veterinäramt, das dem Pferdezüchter Auflagen zur Verbesserung seiner Haltung gemacht hatte, erklärte, die Auflagen aus der Vergangenheit seien „größtenteils“ umgesetzt worden, „einige allerdings noch nicht“. Und: „Gegen eine neue Ordnungsverfügung geht der Halter derzeit gerichtlich vor.“ Auch der Holsteiner Verband hatte sich hier eingeschaltet. Norbert Boley war damals abgestellt worden, um Manfred von Allwörden beratend zur Seite zu stehen.

Anklage der Staatsanwaltschaft

Nun muss sich Manfred von Allwörden eventuell selbst vor Gericht verantworten. Am 3. Juli hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen Manfred von Allwörden beim Amtsgericht Ratzeburg erhoben. Dieses habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.“

Die Staatsanwaltschaft spricht von insgesamt 14 Pferden, die aufgrund ausbleibender Wurmkuren und „unzureichender Kontrollen von Pflege- und Gesundheitszustand“ eingeschläfert worden sein sollen.

Wörtlich heißt es:

„Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in sechs rechtlich selbstständigen Fällen im Zeitraum von Juni 2021 bis Oktober 2022 jeweils durch Unterlassen Wirbeltieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben.“

Bei den Wirbeltieren handele es um „über 1000 Pferden“, die von Allwörden zumindest in den Jahren 2021 und 2022 in seinem Gestüt und mehreren Außenstellen gehalten haben soll. Ein Großteil dieser Außenstellen befindet sich im Herzogtum Lauenburg. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, was wir ja auch schon vom zuständigen Veterinäramt erfahren haben: Trotz Aufforderung seien die Mängel in der Haltung und Versorgung der Tiere teils nur mit Verzögerung, teils aber auch gar nicht abgestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft sagte gegenüber St.GEORG: „Die Entwurmung soll der Angeschuldigte aus Praktikabilitäts- und Kostengründen unterlassen haben.“

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

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  1. Monika

    Moment mal – Zeichen setzen: Starten statt Warten!
    4 Jahre Haft und 460000€ Strafe hat ein US-Gericht nun also nach drei Jahren Analyse gegen einen Rennsporttrainer verhängt, der seinen ‚Schützlingen‘ unerlaubte Substanzen verabreicht, sie also gedopt hat. Auch wenn der tiefere Grund für dieses eindeutige Urteil die Manipulation des weltweiten Wettgeschäftes gewesen sein dürfte, so stellt Fr. Pochhammer doch auch klar:
    „Kasse machen auf Kosten von Tieren, in diesem Fall von Pferden, wird von der Gesellschaft, in Zeiten, in denen die „Social Licence“ des Pferdesports zum zentralen Diskussionspunkt wird, nicht mehr widerspruchslos hingenommen, weder in USA noch in Europa.“ Immerhin spricht auch das FBI klar von Missbrauch: „Die Pferde hatten Herzprobleme, Stressfrakturen durch Überanstrengungen, ein erhöhtes Verletzungsrisiko. In einigen Fällen starben sie“. Zur Erinnerung: in der heurigen Derby-Woche in den USA waren es 12.
    Fr. Pochhammer kommt zurecht zu dem Urteil :“ Mögen die Gefängnisstrafen hart sein. … Akteure mit einer derartigen kriminellen Energie auf Kosten der Pferde haben auf den Rennbahnen nichts zu suchen. Lebenslang.“
    Allerdings sollte auch vor der eigenen Türe mal gekehrt werden. „ mit Verzögerung, teils aber auch gar nicht“ sind also die Missstände bislang abgestellt worden! Könnten und sollten da nicht die Verantwortlichen der großen deutschen Pferdezuchtverbände nicht ganz in obigem Sinne agieren, indem sie dem Herrn zumindest die Plattform öffentlicher Anerkennung entziehen? Vielleicht reagiert er auf den Ausschluss von Körveranstaltungen schneller mit Verbesserungen in seiner Pferdeaufzucht als auf behördliche Anordnungen. Zumindest aber wäre jetzt, vor Beginn der neuen Körsaison, ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es eben nicht immer so weiter geht wie immer.


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