Baden-Württemberg lockert Corona-Auflagen für den Profisport

Von
Corona-Virus-Pferd

Symbolbild. SARS-CoV-2 stellt Pferdebesitzer auch im kommenden Winter vor Herausforderungen. (© de.freepik.com)

Nach NRW hat nun auch Baden-Württemberg am 10. April eine neue Verordnung in Bezug auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Endämmung der Ausbreitung von Covid-19 erlassen. Es geht um das Training von Spitzen- und Profisportlern.

Paragraf 1 in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 10. April betrifft die „Ausnahme vom Verbot des Betriebs von Sportanlagen und Sportstätten“. Demzufolge dürfen „öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten ausnahmsweise zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports betrieben werden.“

Als Spitzen- und Profisportler sind Athleten definiert, die beispielsweise einem Bundeskader angehören, oder „Bundesstützpunkten der Spitzenverbände des Sports“ trainieren. Aber auch „selbstständige, vereins- und verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus“.

Vorreiter NRW

Eine ähnliche Lockerung für Profisportler hatte es auch schon in Nordrhein-Westfalen gegeben. Hier war unter anderem auf Nachfrage der Bundesvereinigung der Berufsreiter (BBR) klargestellt worden, dass diese neue Verordnung auch Berufsreiter mit einbeziehe.

Allerdings ist hier die Erteilung von Unterricht sowie das Durchführen von Lehrgängen weiterhin strikt untersagt. In der Baden-Württemberger Verordnung ist das nicht explizit ausgeführt, und es gibt auch noch keine Klarstellung seitens der FN oder BBR.

Allerdings beinhaltet die Baden-Württemberger Verordnung einen Passus mit den Vorschriften, die bei der Durchführung von Trainingseinheiten zu beachten sind. Dort steht, dass Trainingseinheiten „ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen“ erfolgen dürfen. Zudem soll stets der Abstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Anwesenden gewährleistet sein.

All das könnte bei Reitunterricht erfüllt werden. Jedoch ist die Sachlage in Baden-Württemberg noch nicht explizit geklärt. Betroffene sollten sich daher unbedingt im Vorfeld mit dem für sie zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen!

Die gesamte Verordnung aus Ba-Wü können Sie hier einsehen.

Auch interessant

 nike air jordan 1 factory outlet | cheap nike jordan 1 low

#doitride-Newsletter   Sei dabei und unterstütze die #doitride-Kampagne! Mit unserem Newsletter verpasst Du keine Neuigkeiten rund um #doitride. Jetzt aktivieren!

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

stgeorg_newsletter_booklet